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Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Zuschuss ist für Absolventen/inen interessant, die kurz nach Abschluss des Studiums aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und die Arbeitslosigkeit zugleich beenden möchten.

Zielgruppe

  • Empfänger von Arbeitslosengeld
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II können diese Maßnahme nicht in Anspruch nehmen

Förderbedingungen

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mindestens 90 Tagen
  • notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit
  • Begutachtung des Gründungsvorhabens von einer fachkundigen Stelle, z. B. einer Industrie- und Handelskammer
  • Bestätigung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
  • seit der letzten Förderung einer Selbstständigkeit müssen mindestens 24 Monate vergangen sein

Förderkonditionen

  • Zuschuss erfolgt für maximal 15 Monate

  • in den ersten 9 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 € für die Sozialversicherungsbeiträge

  • eine weitere Förderung von 6 Monaten kann in Höhe von 300 € erfolgen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden (intensive Geschäftstätigkeit sowie Nachweis einer hauptberuflichen, unternehmerischen Aktivität)

Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit

 

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