Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Zuschuss ist für Absolventen/inen interessant, die kurz nach Abschluss des Studiums aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen und die Arbeitslosigkeit zugleich beenden möchten.
Zielgruppe
- Empfänger von Arbeitslosengeld
- Empfänger von Arbeitslosengeld II können diese Maßnahme nicht in Anspruch nehmen
Förderbedingungen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mindestens 90 Tagen
- notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit
- Begutachtung des Gründungsvorhabens von einer fachkundigen Stelle, z. B. einer Industrie- und Handelskammer
- Bestätigung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
- seit der letzten Förderung einer Selbstständigkeit müssen mindestens 24 Monate vergangen sein
Förderkonditionen
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Zuschuss erfolgt für maximal 15 Monate
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in den ersten 9 Monaten in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 € für die Sozialversicherungsbeiträge
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eine weitere Förderung von 6 Monaten kann in Höhe von 300 € erfolgen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden (intensive Geschäftstätigkeit sowie Nachweis einer hauptberuflichen, unternehmerischen Aktivität)
Weitere Informationen:
Bundesagentur für Arbeit