Über uns
Die Promovierendenvertretung repräsentiert alle Promovierenden der Universität. Sie wurde im Land Berlin mit dem neuen Berliner Hochschulgesetz eingeführt. An der Freien Universität Berlin besteht sie grundsätzlich aus zwei gewählten Mitgliedern pro Fachbereich (22 Mitglieder). Wahlberechtigt sind alle, die an der Freien Universität zur Promotion zugelassen und immatrikuliert oder angestellt sind.
Aufgaben der Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertretung setzt sich für die Belange der Promovierenden ein, vertritt ihre Interessen gegenüber der Hochschulleitung und anderen Gremien und fördert den Austausch unter den Promovierenden.
Rechte und Einflussmöglichkeiten der Promovierendenvertretung
Die Promovierendenvertreter*innen haben ein Antrags- und Rederecht im Akademischen Senat, dem wichtigsten universitären Entscheidungsgremium, dem Akademischen Senat sowie in den Fachbereichsräten.
Die Promovierendenvertretung muss angehört werden, wenn die Promotionsordnungen der Fachbereiche oder Promotionsstudienordnungen der Dahlem Research School überarbeitet werden sollen. Die Promovierendenvertretung entsendet in die Ständige Kommission der Dahlem Research School vier Promovierende mit Stimmrecht.
Die Promovierendenvertretung hat das Recht, gegenüber allen Gremien der Universität Empfehlungen und Stellungnahmen im Interesse der Promovierenden abzugeben.