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Prozessbeteiligte

  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement [V Q]
  • Ausbildungskommission [ABK]
  • Dekanat bzw. ZI-Leitung
  • Externe Teilnehmer*innen am Fachgespräch, davon mindestens:

»  zwei fachlich nahestehende wissenschaftliche Expert*innen / Hochschullehrer*innen
»  ein/e fachlich nahestehende/r Studierende*r
»  ein/e fachlich nahestehende/r Vertreter*in der Berufspraxis bzw. bei lehramtsbezogenen
    Studiengänge der Schulpraxis
»  bei lehramtsbezogenen Studiengängen zusätzlich ein/e Vertreter*in der für das Schulwesen
    zuständigen Aufsichtsbehörde
»  bei Studiengängen der Psychologie mit dem Ziel einer Approbation als Psychotherapeut*in
    zusätzlich ein/e Vertreter*in der für die Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes
    zuständigen Aufsichtsbehörde

  • Fachbereichsrat [FBR] / Institutsrat des Zentralinstitutes [IR-ZI] / Gemeinsame Kommission [GK] bei Kooperationsstudiengängen 
  • Fachverantwortliche*r für die Durchführung des Fachgesprächs
  • Referent*in Studium und Lehre [Ref. S&L]
  • Weitere interne Teilnehmer*innen am Fachgespräch (Lehrende, Studierende, Protokollant*in)

Ggf. weitere Prozessbeteiligte:

  • Geschäftsführende Direktor*innen der Institute [GD]
  • Institutsrat [IR] / Rat der Wissenschaftlichen Einrichtung [WE-Rat]