In einen Studiengang immatrikulieren (K.05.01.FU)
Prozesssteckbrief
Index 3.00 - Gültig ab: 25.07.2024
Studium und Lehre - Freie Universität Berlin
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
24.04.2024 |
Geprüft |
Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Studierendenverwaltung (V A 2), FUB-IT – Verwaltungs-IT: Bereichsleitung Campus Management |
18.07.2024 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3) |
25.07.2024 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
/ |
Zweck dieses Prozesses ist es, Studieninteressierten nach einer erfolgreichen Studienplatzbewerbung bzw. -registrierung in den Status der FU-Mitgliedschaft zu überführen. Durch die Immatrikulation erhalten die Studierenden die damit verbundenen Rechte und Pflichten: u. a. Zugang zu allen studienrelevanten IT-Systemen und Ressourcen der Universitätsbibliotheken, die Berechtigung an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Modulprüfungen abzulegen und Leistungsnachweise zu erlangen. Zudem können Sie die Vorteile der Campuscard nutzen. Aus Gründen der Planungssicherheit und um den zunächst aus kapazitären Gründen abgelehnten Studienplatzbewerber*innen die Möglichkeit einzuräumen in freibleibende Studienplätze nachzurücken, ist die Immatrikulation an eine Frist gebunden. Für die Dauer des Studiums besteht zur Aufrechterhaltung der FU-Mitgliedschaft die Pflicht, sich semesterweise rückzumelden.
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: Antragsteller*in möchte nach dem Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb der vorgegebenen Frist erstmals oder erneut ein Studium an der FU Berlin aufnehmen und hat den Studiengang in HISinOne angenommen
- Bei zulassungsfreien Studiengängen: Antragsteller*in möchte erstmals oder erneut ein Studium an der FU Berlin aufnehmen
- K.04.FU: Bewerbung und Zulassung
- K.05.04.FU: Immatrikulation aufheben
- K.09.01.FU: In ein höheres Fachsemester einstufen und Leistungen anerkennen bzw. anrechnen
- K.10.01.FU: Studierende rückmelden
- K.10.05.FU: Gebühren verwalten (Gebührenrückerstattung)
- K.10.07.FU: Studierenden- und Prüfungsdaten melden
- K.11.01.FU: Studierende exmatrikulieren (Aufgrund der Nichtaufnahme des Studiums)
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Angelegenheiten der Studierenden - Team Studierendenverwaltung (V A 2)
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten, Bereich Angelegenheiten der Studierenden [V A]:
» Digitale Poststelle
» Sachbearbeitung Studierendenverwaltung / Bewerbung und Immatrikulation International
- Antragsteller*in
- FUB-IT-Portal für Studierende: Online Self Service zur Studierendenverwaltung
- FUDIS: Zentrales Identitätsmanagementsystem
- HISinOne: Hochschulsoftware zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, Online-Datenerfassung für Immatrikulation
- RIDE: extrenes Campus-Portal zur Bereiststellung des digitalen Semestertickets für die Studierenden
- SAP PSCD: Software zum Einnahmenmanagement (Gebührenverwaltung)
- SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Immatrikulation und Studierendenverwaltung, Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung und zentrale Prüfungsverwaltung)
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG):
» Zur Verarbeitung personenbezogener Daten: § 6 BerlHG
» Zur Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten: § 6a BerlHG
» Zur allgemeinen Studienberechtigung: § 10 BerlHG
» Zur Immatrikulation: § 14 BerlHG
- Studierendendatenverordnung (StudDatVO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), zur elektronischen Kommunikation: § 3 a VwVfG
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS):
» Zur Zulassung und Immatrikulation: § 3 SfS
» Zum Verfahren der Zulassung und Immatrikulation: § 4 SfS
» Zur Zulassung und Immatrikulation in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Registrierung in
Bachelor- und Lehramtsmasterstudiengängen: § 5 SfS
» Zur Zulassung und Immatrikulation von Studienbewerber*innen mit ausländischer
Hochschulzugangsberechtigung bzw. mit ausländischem berufsqualifizierenden Abschluss
eines vorangegangenen Hochschulstudiums: § 7 SfS
» Zur vorläufigen Immatrikulation: § 8 SfS
» Zur Bekanntmachung von Fristen: § 20 SfS
Prozessbeschreibung (intern)
In einen Studiengang immatrikulieren