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K.10.FU Studierendenadministration

Studierendenverwaltung

Studierendenverwaltung

Mit dem Eintritt in die Hochschule verbinden sich für die Studierenden neben den Rechten auch Pflichten, etwa die regelmäßige Rückmeldung zum Folgesemester und die Zahlung der Semestergebühren und -beiträge. Begründete Anträge auf Beurlaubung können zu einer Minderung der Beitragszahlung oder Anträge auf Teilzeitstudium zu einer Herabsetzung der Fachsemesterzählung führen. Zudem ist es eine der Aufgaben der Studierendenverwaltung die Studierenden- und Prüfungsdaten an das Statistische Landesamt zu melden.