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K.11.FU Exmatrikulation

Exmatrikulation

Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft an der Freien Universität. Die Anlässe hierfür können vielfältig sein. Sie kann auf Wunsch der Studierenden aufgrund des Studienabschlusses, eines Hochschulwechsels oder vorzeitigen Studienabbruchs erfolgen. Werden vorgeschriebene Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden, veranlasst die Studierendenverwaltung ein Exmatrikulationsverfahren. Studierende, die trotz Mahnung der Rückmeldeaufforderung nicht nachkommen, werden von Amts wegen exmatrikuliert.