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Stellungnahme zu "Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes"

News vom 15.01.2018

Seit Mittwoch sind wir von vielen studentischen Beschäftigten auf einen Rundbrief des FU-Präsidiums (Zentrale Universitätsverwaltung/ZUV) angesprochen worden. In dem Schreiben vom 10. Januar 2018 mit dem Betreff „Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes“ geht das Präsidium auf die aktuelle Tarifauseinandersetzung zwischen den Berliner Hochschulen und den studentischen Beschäftigten ein.

Wir, der Personalrat der studentischen Beschäftigten, teilen die in dem Rundbrief vertretene Rechtsauffassung nicht.

Personalräte sind dem Arbeitgeber gegenüber gesetzlich einem Neutralitätsgebot (§71 PersVG) unterworfen und dürfen daher Arbeitskampfmaßnahmen in keiner Weise befördern, d. h. wir können keine Empfehlung für oder gegen einen Streik aussprechen. Nichtsdestotrotz haben wir uns für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit aller studentischen Beschäftigten einzusetzen. Und es gehört zu unserem Auftrag, Dich über Deine Rechte als Arbeitnehmer*in zu informieren. Insbesondere die in dem Rundbrief enthaltene Andeutung, dass jenen studentischen Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen (bspw. Abmahnung oder Kündigung) drohen, die sich an den von den zuständigen Gewerkschaften getragenen Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen (bspw. dem Streikaufruf einer Gewerkschaft folgen), nur weil die Freie Universität Berlin diese Arbeitskampfmaßnahmen als rechtswidrig beurteilt, hat uns hierbei wirklich stutzig gemacht. Aus diesem Grunde haben wir unseren Rechtsbeistand zu diesen Aussagen befragt. Auf seine Einschätzung möchten wir an dieser Stelle kurz verweisen:

„Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die dem Aufruf einer Gewerkschaft zu einem (Warn-)Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen folgen wollen, auf die Rechtmäßigkeit eben dieses Aufrufs vertrauen können und ihr Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG wahrnehmen dürfen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit eines Streiks trägt grundsätzlich die aufrufende Gewerkschaft – nicht einzelne Arbeitnehmer*innen. Wenn die Freie Universität Berlin in der Tat davon ausgeht, dass etwaige Arbeitskampfmaßnahmen rechtswidrig sind, stünde ihr im Vorfeld ja auch der Weg einer Unterlassungsklage bzw. einer einstweiligen Verfügung gegen diese Maßnahmen offen.“

Eine derartige Klage ist aber, soweit wir es wissen, bis dato noch nicht eingegangen.

Als Personalrat stehen wir für die Interessen der studentischen Mitarbeiter*innen der Freien Universität Berlin ein. Solltest Du künftig von arbeitsrechtlichen Drohungen oder Konsequenzen betroffen sein, zögere nicht!  Melde Dich gern per Mail bei uns prstudb@fu-berlin, ruf uns an +49 30 838 54111 oder komm‘ in unsere Sprechstunde! Solltest Du noch weitere Fragen zu Streik- oder Arbeitsrecht haben, kannst Du Dich zudem auch bei den zuständigen Gewerkschaften darüber informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Dein Personalrat der studentischen Beschäftigten 

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