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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Sie wacht z.B. darüber, dass die zu Gunsten von Menschen mit Schwerbehinderung geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden, beantragt Maßnahmen, die den Menschen mit Schwerbehinderung dienen, insbesondere solche präventiver Art, bei den zuständigen Stellen, nimmt Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Schwerbehinderung entgegen und wirkt, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf ihre Erledigung hin.

Sie ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die Menschen mit Schwerbehinderung als Gruppe betreffen, zu unterrichten und anzuhören.

Bewirbt sich eine Person mit Schwerbehinderung, hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in die relevanten Teile aller Bewerbungsunterlagen und Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen.

Entstehen Schwierigkeiten in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis, so ist die Schwerbehindertenvertretung von der Arbeitgeberin bereits frühzeitig zu beteiligen, um eine dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu ermöglichen. Entsprechendes gilt bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Soll das Beschäftigungsverhältnis eines Menschen mit Schwerbehinderung gekündigt werden, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) .