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Bewerbung mit einer Schwerbehinderung an der Freien Universität Berlin

Bewerbung

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Es ist mit wenigen Ausnahmen ausschließlich die Entscheidung der Bewerber*innen eine vorhandene Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit Schwerbehinderten bei der Bewerbung mit anzugeben.

Wenn Sie eine Schwerbehinderung bei der Bewerbung an der Freien Universität Berlin angeben möchten, erwähnen Sie die Schwerbehinderung mit Angabe des Grades der Behinderung (GdB) entweder direkt im Anschreiben oder besonders hervorgehoben im Lebenslauf. Fügen Sie bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises den Bewerbungsunterlagen bei. Bitte fügen Sie nicht den Bescheid des Versorgungsamtes den Bewerbungsunterlagen hinzu.

Wenn Sie schwerbehinderten Personen gleichgestellt sind, fügen Sie bitte eine Kopie des Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur der Bewerbung hinzu, sofern die Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen im Bewerbungsschreiben mit angegeben wird. Auch hier ist der Bescheid vom Versorgungsamt den Bewerbungsunterlagen nicht hinzuzufügen.

Bewerber*innen mit Schwerbehinderung und Bewerber*innen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen (§ 165 Satz 3 SGB IX). Eine Ausnahme liegt vor, wenn die fachliche Eigung offensichtlich fehlt. (§ 165 Satz 4 SGB IX). 

Wenn über Ihren Antrag auf Schwerbehinderung oder dem Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden wurde, gilt § 165 Satz 3 SGB IX (noch) nicht.

Personen mit Schwerbehinderung oder Schwerbehinderten gleichgestellten Personen können die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung an dem eigenen Vorstellungsgespräch ohne Begründung ablehnen (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Weitere Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung (auch die Teilnahme an den weiteren Vorstellungsgesprächen) sind davon nicht betroffen.