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Erreichbarkeit und Öffentliche Verkehrsmittel

Mit Bus und Bahn barrierefrei zur Freien Universität

Der Campus der Freien Universität Berlin ist mit dem öffentlichen Nahverkehr mit der Linie der U3 gut zu erreichen. Die U-Bahnhöfe Dahlem-Dorf, Freie Universität (Thielplatz) und Podbielskiallee sind mit behindertengerechten Aufzügen ausgestattet. Auf dem Bild ist der Aufzug am U-Bahnhof Freie Universität dargestellt.

Aufzug am U-Bahnhof Freie Universität

Aufzug am U-Bahnhof Freie Universität
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Öffentlicher Nahverkehr in Berlin

Eine Anbindung an das S-Bahn-Netz erfolgt über den S+U Bahnhof Heidelberger Platz. Die Buslinie X83 vom U-Bahnhof Dahlem Dorf verbindet den Campus in Dahlem mit dem Campus Lankwitz über den S-U Bahhof Rathaus Steglitz (S1 und U9).

Alle in Berlin verkehrenden Busse sowie U- und S-Bahnen verfügen über Rampen für Rollstuhlfahrer. Bitte signalisieren Sie den FahrerInnen Ihren Hilfebedarf und nennen Sie immer gleich auch die Haltestelle, an der Sie aussteigen wollen.

Informationen über die Zugänglichkeit des Berliner Bus- und Bahnnetzes für Menschen mit Gehbehinderungen und Rollstuhlfahrer:innen bietet die Seite Berlin barrierefrei. Nützlich sind auch die "Fahrplanauskunft barrierefrei" sowie die über aktuelle Aufzugsstörungen informierende Seite "Broken Lifts".

BVG, Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Potsdamer Str. 188, 10783 Berlin
Telefon: 030 256-24635, Fax 030 256-24687
www.bvg.de/barrierefrei-durch-berlin


Befreiung vom Semesterticket

Studierende mit einem rot-grünen Schwerbehindertenausweis (mit Wertmarke) können sich von der Semesterticketgebühr befreien lassen. Hier ist das Semesterticketbüro des AStA zuständig.


Fahrdienst

Für Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung die BVG nicht nutzen können, gibt es für Freizeitfahrten den Berliner Sonderfahrdienst SFD. Der Sonderfahrdienst führt jedoch keine Fahrten zur Ausbildung, Studium oder Arbeit durch. Die Kosten für Fahrten zur Hochschule mit einem Behindertenfahrdienst oder Taxi bzw. Kosten für den Erwerb eines Führerscheins oder eines behindertengerechten Autos müssen daher über die KFZ-hilfe als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beim jeweils zuständigen Teilhabefachdienst des Amtes für Soziales beantragt werden.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie beim

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) - Versorgungsamt
Albrecht-Achilles-Straße 62-65, 10709 Berlin
Telefon: 030 9012-6433/ -8989/ -8988
E-Mail: 
infoservice@lageso.berlin.de
www.berlin.de/lageso/behinderung/sofa/index.html

SonderFahrDienst SFD-Berlin für Menschen mit Behinderung im Auftrag des Landes Berlin
c/o Wirtschaftsgenossenschaft der Berliner Taxifahrer (WBT) eG
Telefon: 030 2610 2300, Fax 030 2610 2399
Genthiner Str. 36, 10785 Berlin
www.sfd-berlin.de