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Wahlen

Das wählbare Gremium

Das StuPa wählt die AStA-Referent_innen sowie die Mitglieder von Ausschüssen und beschließt über den Haushalt der Studierendenschaft.

Wahlen zum Studierendenparlament an der FU Berlin

Art der Wahl: personalisierte Verhältniswahl; aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle an der FU Berlin immatrikulierten Studierenden.

02. November 2023: Tag der Wahlbekanntmachung

27. November bis 11. Dezember 2023: Auslage des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (Wähler_innenverzeichnis / WVZ)


Die Wähler_innenverzeichnisse liegen während dieser Zeit zur Einsichtnahme beim Studentischen Wahlvorstand in Raum K 29/ 105 der Rost- und Silberlaube (Bürozeiten des StudWV: hier ) und beim AStA (Bürozeiten siehe Website astafu.de) aus. Die Frist für Einsprüche gegen das WVZ endet am 11. Dezember 2023 um 15.00 Uhr.

Eine Vorlage für einen Einspruch könnt ihr euch hier im .pdf-Format herunterladen. Dafür muss jedoch nicht zwingend diese Vorlage verwendet werden.

11. Dezember 2023, 15.00 Uhr: Ablauf der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

  • Ein Vorschlag für die Wahlen zum Studierendenparlament muss mindestens 5 Bewerbende enthalten. Er bedarf der Unterstützung von mindestens 20 Wahlberechtigten.

  • Die Zustimmungserklärungen der Bewerbenden gelten gleichzeitig als Unterstützung für den Wahlvorschlag.

  • Jede*r Bewerbende kann sich zur Wahl nur auf jeweils einem Wahlvorschlag bewerben; jede*r Unterstützende kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Andernfalls gilt keine der Kandidaturen bzw. Unterstützungserklärungen. Unterstützt ein*e Kandidierende*r einen anderen Wahlvorschlag als den der eigenen Kandidatur, so bleibt die Kandidatur bestehen, aber beide Unterstützungen werden ungültig.

  • Freiwillig beigefügte Immatrikulationsnachweise von Kandidierenden bzw. Unterstützenden gelten als vorsorglicher Einspruch gegen das WVZ.

  • Achtung! Neu seit diesem Jahr: Bitte achtet beim Aufstellen der Wahlvorschläge darauf die Neuregelung bzgl. der Quotierung der Wahlvorschläge nach BerlHG §48 Abs. 7 und die Regelung zur Selbstangabe des Geschlechts auf den Wahlvorschlagsformularen dazu durch die StuPa WO §9 Abs. 6 zu berücksichtigen. Nähere Informationen dazu findet ihr im Infoblatt Kandidatur. Bitte achtet darauf nur noch die neuen Formulare zu verwenden.

Wahlvorschlagsformulare:

Ausgabe: Durch den StudWV, persönlich oder hier unter dem Menüpunkt "Kandidatur". Erhältlich auch beim AStA.

Abgabe: Persönlich beim Studentischen Wahlvorstand.

Wahlvorschläge sind ausschließlich auf den vom StudWV auszugebenden Formularen einzureichen. Die den Wahlvorschlag abgebende Person muss sich bei der Abgabe ausweisen können. Die Wahlvorschläge sind LESERLICH in Druckbuchstaben auszufüllen!

Andere Einreichungsformen sind ungültig!

13. Dezember 2023:  Vorläufige Bekanntmachung der Entscheidungen des StudWV über Zulassung bzw. Ablehnung von Bewerbenden und/oder Listen zur Kandidatur. Die vorläufige Bekanntmachung wird aufgrund eines Beschlusses des StuPa nicht veröffentlich auf dieser Homepage. Die Bekanntmachung kann im Gang K27 auf der Höhe von der Zedat und an der Tür des StudWV eingesehen werden. Bitte beachtet, dass der vorläufigen Bekanntmachung noch nicht die Nummer entnommen werden kann, mit der die Liste bei der Wahl antritt und die auf dem Stimmzettel erscheint.

18. Dezember 2023, 15 Uhr: Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Entscheidungen des StudWV über Zulassung und Ablehnung von Bewerbenden und Listen zur Kandidatur.

Eine Vorlage für einen Einspruch könnt ihr euch hier im .pdf-Format herunterladen. Dafür muss jedoch nicht zwingend diese Vorlage verwendet werden.

19. Dezember 2023: Bekanntmachung über die Einsprüche zur Zulassung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Studierendenparlaments sowie endgültige Bekanntmachung der Entscheidungen des StudWV über Zulassung bzw. Ablehnung von Bewerbenden und/oder Listen zur Kandidatur. Die endgültige Bekanntmachung wird aufgrund eines Beschlusses des StuPa nicht veröffentlich auf dieser Homepage. Die Bekanntmachung kann im Gang K27 auf der Höhe von der Zedat und an der Tür des StudWV eingesehen werden. Der endgültigen Bekanntmachung kann die Nummer entnommen werden, mit der die Liste bei der Wahl antritt und die auf dem Stimmzettel erscheint.

16. bis 18. Januar 2024: Wahltage (Ort und Öffnungszeiten der Wahllokale sind unter dem Menüpunkt "Stimmabgabe" einzusehen.)

Urnenwahl: Diese ist für alle wahlberechtigten Studierenden in dem ihrem Fachbereich/ Zentralinstitut zugeordneten Wahllokal möglich.

Briefwahl: Diese Form der Stimmabgabe ist in jedem Wahllokal möglich.

Das vorläufige Ergebnis der Stimmenauszählung wird am 22. Januar bekannt gegeben. Die Frist zum Einspruch gegen das vorläufige Ergebnis endet 3 Tage nach dessen Bekanntgabe.