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Protokolle des Akademischen Senats 1948-1969

Findmittel

Findbuch (pdf) und Datenbank (vor Ort)

Umfang

374 Verzeichnungseinheiten, 2,9 laufende Regalmeter

Erschließungszustand

vollständig erschlossen

Bestandsinformation

Der Akademische Senat ist ein demokratisch gewähltes Kollegialorgan einer Hochschule. Er kann legislative, beratende, strategische und kontrollierende Aufgaben übernehmen. Neben den regelmäßig stattfindenden ordentlichen Senatssitzungen kann der Vorsitzende in besonderen dringenden Angelegenheiten außerordentliche Sitzungen einberufen. In der Regel ist der Akademische Senat das oberste Gremium einer Hochschule. An der Freien Universität Berlin existiert jedoch noch das Kuratorium als übergeordnetes Gremium. Der Akademische Senat kann eigenmächtig Beschlüsse fassen. Betreffen diese aber den Etat der Freien Universität, muss zunächst das Kuratorium bezüglich der Finanzierung befragt werden.
Den Vorsitz während der Sitzungen des Akademischen Senats hat der amtierende Rektor der Freien Universität inne. Er wird unterstützt und vertreten durch den Prorektor. Der Rektor beruft die Sitzungen ein, verschickt die Einladungen an Mitglieder, leitet die Verhandlungen und führt die gefassten Beschlüsse aus. Er hat die Pflicht die Senatsmitglieder über alle Universitätsangelegenheiten zu unterrichten.
Die Mitglieder des Akademischen Senats werden durch die Wahlsenatoren der Fakultäten gewählt. Zu den Mitgliedern gehörten in der Zeit von 1948 bis 1966 der Rektor, der Prorektor, die Dekane der Fakultäten, je ein Wahlsenator aus jeder Fakultät und zwei studentische Vertreter. Vertreter aus dem Mittelbau sind bis 1966 nicht als Mitglieder im Akademischen Senat vorgesehen. Erst durch die vorläufige Mitwirkungsordnung, in Kraft gesetzt am 15.10.1966, sind zusätzlich zu den planmäßigen und außerplanmäßigen Professoren, ein Privatdozent, ein Akademischer Rat und ein beamteter wissenschaftlicher Assistent als Mitglieder in den Senat gewählt worden.
Der Akademische Senat verhandelt in öffentlichen Sitzungen. Für einzelne Tagesordnungspunkte ist der Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Während der vorlesungsfreien Zeit und akademischen Ferien sowie an akademischen und gesetzlichen Feiertagen tritt der Akademische Senat nicht zusammen bzw. nur in Form eines Ferienausschusses mit wenigen Mitgliedern.
Jede Sitzung wird durch einen Schriftführer, der jeweils für ein Geschäftsjahr gewählt ist, protokolliert. Eine Nummerierung der einzelnen Senatssitzungen erfolgte einheitlich erst ab 1970.

Bestandsinhalt

Der Bestand beinhaltet die Einladungen und Protokolle der Sitzungen des Akademischen Senats von 1949 bis 1969. Zusätzlich zum jeweiligen Sitzungsprotokoll sind in der Regel Anlagen bzw. Vorlagen für die einzelnen Tagesordnungspunkte beigefügt; in einigen Fällen sind die Vorlagen allerdings nicht überliefert.
Während der ersten Sitzungen des Akademischen Senats wurden viele wichtige Angelegenheiten rund um den Aufbau und die Gründung der Universität besprochen, wie zum Beispiel die Berufungen von dringend benötigten Professoren, die eingehenden Spenden und später auch die Errichtung von neuen Universitätsgebäuden. In den Jahren 1967 bis 1969 sind vor allem Fragen des Umgangs mit demonstrierenden und protestierenden Studierenden in die Sitzungen des Akademischen Senats eingegangen, beispielsweise bezüglich der Regelung von entstandenen Sachschäden. Inhaltliche Schwerpunkte machen auch Ernennungen von Wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Lehrpersonal, Berufungen von Hochschullehrern, Einrichtung von neuen Instituten und Abteilungen, sowie Zustimmungen zu Beurlaubungen, Dienstreisen und Einladungen von Gastprofessoren aus.