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Kurator 1948-1969

Findmittel

Findbuch (pdf) und Datenbank (vor Ort)

Umfang

153 Verzeichnungseinheiten, 3 laufende Regalmeter

Erschließungszustand

vollständig erschlossen

Bestandsinformation

Curare, also „für etwas Sorge tragen“, „sich um etwas sorgen“, davon leitet sich der Titel des Curators/Kurators, des „Pflegers“ oder „Vertreters“ des Rechts, welcher für die Hochschule „sorgt“, ab und genau das ist es, was Friedrich Ernst von Bergmann, genannt Fritz, seit der Gründung der Freien Universität Berlin (FU) 1948 bis zur Hochschulreform, um genau zu sein, bis Ende 1969 getan hat. Er hat sich, da sind sich alle Quellen einig, mit Leib und Seele für die FU eingesetzt und zwar seit der ersten Stunde, eigentlich bereits davor. Denn Fritz von Bergmann beginnt seine Arbeit für die FU im Juni 1948 als Sekretär des Vorbereitenden Ausschusses der FU, welcher in gewisser Weise als Vorgänger oder Nukleus des Kuratoriums der FU gesehen werden kann und welchem Bergmann über 20 Jahre, bis zu seinem Ausscheiden, angehören sollte. In seiner Funktion als Sekretär des Vorbereitenden Ausschusses engagierte er sich im Dezember 1948 dann auch als Gründungsmitglied der FU.

Bei der Gründung der Freien Universität im Jahre 1948 entschied man sich sowohl für das Aufrechterhalten alter preußischer Traditionen der Universitätsverwaltung als auch für einen neuen Entwurf. Es wurde daran festgehalten, die akademische und die wirtschaftliche Verwaltung streng getrennt zu halten und als Novum eine selbstständige, vom Land Berlin unabhängige Wirtschaftsverwaltung ins Leben zu rufen. Erwähnt sei hier auch, dass neben diesen beiden Verwaltungssträngen mit der studentischen Selbstverwaltung ein dritter, als Berliner Modell bekannt gewordener Arm – ebenfalls ein Novum – geschaffen wurde.

Die Wirtschaftsverwaltung der FU unterstand dem Kuratorium, welches aus Vertretern des Landes Berlin und Angehörigen der Universität zusammengesetzt war, neun – zwölf Mitglieder umfasste und sich unter dem Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters befand. Zu den Mitgliedern zählten auf Seiten der Stadt bzw. des Landes der Präsident des Abgeordnetenhauses, der Senator für Wissenschaft und Kunst sowie der Senator für Finanzen und von universitärer Seite der Rektor, der Prorektor und ein gewählter Studentenvertreter. Drei weitere Kuratoriumsmitglieder konnten jeweils für den Zeitraum eines Jahres hinzugewählt werden. Der Kurator unterstand dem Kuratorium und verfügte wiederum über die Kuratorialverwaltung zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die Satzung der Freien Universität vom 04.11.1948 regelt unter § 20 die Aufgaben und Kompetenzen des Kurators. Hier wird definiert, dass der Kurator vom Kuratorium gewählt wird und dort mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt. Zudem werden hier die Führung der Wirtschaftsverwaltung, die Aufstellung der Haushaltspläne und die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Universität in Wirtschaftsangelegenheiten als die zentralen Aufgaben des Kurators formuliert. Auffällig ist, dass in der Satzung der FU kein Hinweis zu den Befugnissen und Aufgaben des Kurators im Zusammenhang mit Fragen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals, etwa der Berufung von Professoren, enthalten ist. In den Handakten des Kurators spiegelt sich allerdings das Engagement Bergmanns in diesen Personalangelegenheiten sehr intensiv wider. Dieses Engagement deckt alle Ebenen der Beschäftigten an der Universität vom Lehrkörper bis zu den Reinigungskräften oder Heizern ab. Verwunderlich ist dies mit dem Blick auf den Organisationsplan der FU nicht. Denn organisatorisch unterstehen der Kuratorialverwaltung und damit dem Kurator als Kuratorialdirektor die Personalreferate. Zudem führte der Kurator die Berufungsverhandlungen allein schon aufgrund des Umstandes, dass nur er über die Finanzen der Universität verfügen konnte.

So sorgte der Kurator, Fritz von Bergmann, über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren für die Freie Universität und stand, bei häufig wechselnden Rektoren, für ihre Kontinuität bis zu den Umbrüchen zum Ende der 1960er Jahre.

Bestandsinhalt

1. Gründung der Universität und Verfassung: Gründung, Konstituierung, Jubiläen und Ereignisse.- Gesetze, Abkommen, Verfassung.- Kommissionen, Ausschüsse, Partizipation.

2. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten: Rundschreiben des Kurators.- Institute und Abteilungen sowie assoziierte Einrichtungen.- Ford-Foundation.- Wissenschaftsstandort Berlin.- Tagungen und Konferenzen.- Studentenschaft.- Sonstige Verwaltungsvorgänge.

3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen: Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Gebührenwesen.- Sonstige Angelegenheiten.

4. Personalangelegenheiten - allgemein: Beamtenrecht.- Gemeinsames des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals.- Kurator und Kuratorialverwaltung.- Personalvertretung.- Angestelltenverzeichnis, Stellen- und Geschäftsverteilungspläne.- Angelegenheiten des nichtwissenschaftlichen Personals.- Disziplinar- und Ordnungsausschuss.

5. Personalangelegenheiten - Wissenschaftliches Personal: Berufungsangelegenheiten.- Lehrstühle - Planung und Verzeichnisse.

6. Bauwesen, Miet- und Grundstücksangelegenheiten: Neubauten und Raumfragen.- Klinika der FU.- Studentendorf.