Springe direkt zu Inhalt

Förderung der digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Rechtssicher, inklusiv, für alle.

Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Rechtssicher, inklusiv, für alle.
Bildquelle: AdobeStock #977079745

Ab Juni 2025 müssen öffentliche Einrichtungen, Verwaltungen und Hochschulen digitale Inhalte barrierefrei gestalten, um die gesetzlichen Vorgaben des European Accessibility Acts (EAA) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu erfüllen.

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rechtssicherheit – sie steht für Chancengleichheit, digitale Teilhabe und Inklusion. Mit der Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) machen Sie Ihre Inhalte zugänglich für alle – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.

Das Weiterbildungszentrum unterstützt die Beschäftigten der Freie Universität Berlin und öffentlicher, wissenschaftlicher sowie kultureller Einrichtungen bei der Umsetzung dieser Vorschriften.