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Brot für die Welt

(Hilfswerk der evangelischen Landeskirchen und Freikirchen in Deutschland)

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Brot für die Welt betreibt ein Stipendienprogramm für Geflüchtete, die keinen BAföG-Anspruch haben. Damit können Hochschul- und Fachhochschulstudium oder ggf. ausbildungsvorbereitende Maßnahmen finanziert werden. Auf Anfrage ist es aber auch möglich, dass Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ein Stipendium erhalten, sofern sie nicht BAföG-berechtigt sind.

Voraussetzungen

Gefördert werden können Personen, die…

  • im Heimatland ein Studium wegen Verfolgung aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen oder der Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit nicht aufnehmen konnten und/oder aufgrund einer Verletzung der Menschenrechte im Heimatland eine Ausbildung nicht beginnen oder ab­schließen konnten,
  • in der Regel bei der Aufnahme ins Programm nicht älter als 35 Jahre sind,
  • eine entwicklungs­re­levante Ausrichtung der akademischen Ausbildung wählen,
  • eine Bescheinigung der zuständigen Ausländer­be­hörde vorlegen, die bestätigt, dass sie über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen; die zwei grundsätzlich förderungsfähigen Aufenthaltstitel sind die Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken gem. § 16 Abs. 1 AufenthG und die Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 3 AufenthG aus humanitären Gründen.

Wichtig

Nicht gefördert werden können Personen, die…

  • Anspruch auf Förderung aus öffentlichen Mit­teln (z.B. BAföG) haben oder in die Förderung einer anderen Insti­tution aufgenommen werden können,
  • über ein Einkommen verfügen bzw. deren Ehegatten über ein Einkommen verfügen, welches über dem derzeit geltenden Freibetrag gemäß KED-Vergabekriterien liegt.

„Geflüchtete Studierende und Studieninteressierte können von einer Evangelischen Studierendengemeinde (ESG) für ein Stipendium vorgeschlagen werden. In Ausnahmefällen können auch Diakonische Werke, evangelische Kirchengemeinden, Missionswerke, Migrationsdienste, Studienbegleitprogramme (STUBEn) oder Hochschullehrende an einer Universität oder Hochschule einen Antrag stellen.“