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Evangelisches Studienwerk Villigst

(Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland)

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Derzeit fördern wir fast 1.200 Studierende und rund 200 Promovierende aller Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Unsere Stipendiat*innen erhalten ein monatliches Stipendium und Zugang zu einem umfassenden Bildungsprogramm.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, der Schweiz oder eine Förderberechtigung nach §8 BAföG.
  • Sie sind Mitglied einer evangelischen Kirche. Sie können sich auch bewerben, falls dies nicht zutrifft. Bitte reichen Sie dazu einen Sonderantrag [PDF] ein.
  • Sie können ehrenamtliches Engagement nachweisen (z. B. in Kirche, Politik, Gesellschaft...) und Ihre fachliche Eignung für das (geplante) Studium belegen.
  • Sie besitzen oder erhalten in Kürze eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. die Fach- oder Allgemeine Hochschulreife).
  • Ihr (geplanter) Studiengang ist ein Präsenz- und Vollzeitstudiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Wir fördern keine Teilzeitstudiengänge, Fernstudiengänge, duale oder ausbildungsintegrierte Studiengänge.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung haben Sie das 3. Fachsemester noch nicht überschritten. Bei mehreren Studienfächern zählt immer das höchste Fachsemester. Es ist nicht möglich, sich nur für die Förderung eines Masters zu bewerben.
  • Sie haben noch kein abgeschlossenes Studium.

Wichtig

  • Wenn Sie älter als 35 Jahre sind, reichen Sie bitte ergänzend einen Sonderantrag [PDF] ein.
  • Wir fördern auch Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die an Hochschulen in der EU oder der Schweiz studieren (möchten).
  • Wir fördern auch Studierende mit Staatsangehörigkeit eines Mitglieds-/ Beitrittslandes der EU, der Schweiz oder Förderberechtigung nach §8 BAföG, wenn sie an einer Hochschule in Deutschland studieren (möchten).
  • Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
  • Bewerber*innen mit einer Behinderung empfehlen wir einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns.