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Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

(Freie Demokratische Partei - FDP)

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Studieninteressierte Geflüchtete können sich für Stipendien bei der Friedrich-Naumann-Stiftung bewerben. Anerkannte Geflüchtete können gemäß § 8 BAföG wie deutsche Staatsangehörige gefördert werden. Die Bewerbungsvoraussetzungen gelten genauso. Im Notfall kann ein Gutachten vom Deutschkurslehrer eingereicht werden.

Voraussetzungen

  • Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Hochschulzulassung/Immatrikulationsbescheinigung (Kann bei Abiturienten nachgeliefert werden und muss spätestens bei der Aufnahme vorliegen.)
  • Abiturzeugnis bzw. äquivalenter Abschluss, der zu einem Hochschulstudium befähigt
  • Falls Sie Abiturient sind und noch nicht über ein Abiturzeugnis verfügen, dann das letzte Zeugnis vor dem Abitur (Das Abiturzeugnis muss spätestens bei der Aufnahme vorliegen.)
  • Bei Abiturienten: zwei Gutachten von Ihren Gymnasiallehrern/Tutoren, Schuldirektoren oder Berufschullehrern
  • Bei Studierenden im 1. Fachsemester: entweder siehe Abiturienten oder zwei Fachgutachten von
    - Hochschulprofessoren/wissenschaftlichen Mitarbeitern oder
    - ein Gutachten von Ihren Gymnasiallehrern/Tutoren, Schuldirektoren oder Berufsschullehrern sowie ein Gutachten von Hochschulprofessoren oder wissenschaftlichen Mitarbeitern