Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
(Freie Demokratische Partei - FDP)
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Studieninteressierte Geflüchtete können sich für Stipendien bei der Friedrich-Naumann-Stiftung bewerben. Anerkannte Geflüchtete können gemäß § 8 BAföG wie deutsche Staatsangehörige gefördert werden. Die Bewerbungsvoraussetzungen gelten genauso. Im Notfall kann ein Gutachten vom Deutschkurslehrer eingereicht werden.
Voraussetzungen
- Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Hochschulzulassung/Immatrikulationsbescheinigung (Kann bei Abiturienten nachgeliefert werden und muss spätestens bei der Aufnahme vorliegen.)
- Abiturzeugnis bzw. äquivalenter Abschluss, der zu einem Hochschulstudium befähigt
- Falls Sie Abiturient sind und noch nicht über ein Abiturzeugnis verfügen, dann das letzte Zeugnis vor dem Abitur (Das Abiturzeugnis muss spätestens bei der Aufnahme vorliegen.)
- Bei Abiturienten: zwei Gutachten von Ihren Gymnasiallehrern/Tutoren, Schuldirektoren oder Berufschullehrern
- Bei Studierenden im 1. Fachsemester: entweder siehe Abiturienten oder zwei Fachgutachten von
- Hochschulprofessoren/wissenschaftlichen Mitarbeitern oder
- ein Gutachten von Ihren Gymnasiallehrern/Tutoren, Schuldirektoren oder Berufsschullehrern sowie ein Gutachten von Hochschulprofessoren oder wissenschaftlichen Mitarbeitern