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Hans-Böckler-Stiftung

(Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds - DGB)

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Geflüchtete haben die Möglichkeit, sich bei der Hans-Böckler-Stiftung um ein Stipendium fürdas Abitur auf dem zweiten , ein Studium oder einezu bewerben. Vorkurse und auch die Teilnahme an einem Studienkolleg werden nicht gefördert. Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen für die Bewerbung. Es ist klar, dass z.B. der Nachweis von ehrenamtlichen Tätigkeiten schwierig sein kann. Eine formale Voraussetzung gilt es jedoch zu beachten: die BewerberInnen müssen BAföG-berechtigt sein.

Voraussetzungen

  • BAföG-Berechtigung: Geflüchtete können sich bei uns bewerben, wenn sie BAföG-berechtigt sind. Das bedeutet, dass sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten. Wenn sich jemand im Asylverfahren befindet, ist diese Person nicht BAföG-berechtigt. Eine Bewerbung um ein Stipendium macht in diesem Fall erst Sinn, wenn das Asylverfahren zeitnah abgeschlossen wird oder bereits abgeschlossen ist.
  • Gesellschaftspolitisches Engagement: Es ist allen am Auswahlverfahren Beteiligten bewusst, dass die Anforderung des Engagements sowie dessen Nachweis im Herkunftsland für Geflüchtete schwierig sein können. Selbstverständlich wird auch das Engagement für andere (Geflüchtete), z. B. in den Unterkünften o. ä., gewürdigt. Wichtig ist, dass die Personen, die sich bewerben, bereit sind, sich für andere einzusetzen. Das Referenzschreiben einer Vertrauensperson (z.B. Lehrerin oder Lehrer, Betreuerin oder Betreuer) bietet die Möglichkeit, dieses Engagement nachzuweisen.

Wichtig

  • Die Bewerbung ist bereits vor dem Studienbeginn möglich (egal ob Bachelor oder Master). Erfolgt eine Aufnahme in das Stipendienprogramm, wird das Stipendium allerdings erst dann gezahlt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber mit dem Studium beginnt. Wichtig ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber noch mindestens 3 Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit vor sich hat. Die Mindestregelung wird aufgehoben, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird. Vorkurse und Sprachkurse werden nicht finanziert.