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Jutta Limbach - Ein Nachruf

13.02.2017

Prof. Dr. Jutta Limbach im Oktober 2002

Prof. Dr. Jutta Limbach im Oktober 2002
Bildquelle: Herlinde Koelbl / Agentur Focus

„Die Erwartungen an die Frauenbeauftragte sind hoch, ihre Machtmittel dagegen bescheiden. Ihr wird schlicht der Verfassungsauftrag des Grundgesetzes auf die schmalen Schultern geladen.“ (Jutta Limbach, 2. 7. 2001)

Prof. Dr. Jutta Limbach war die erste Frauenbeauftragte eines juristischen Fachbereichs in Deutschland. 1987 gehörte sie an der Freien Universität Berlin zu den Frauenbeauftragten der ersten Stunde, die an den Fachbereichen, Instituten und Zentraleinrichtungen dieses Amt – noch ehrenamtlich – antraten. Ihre Rede „Die Aufgabe und Rolle der Frauenbeauftragten“, die sie am 2. Juli 2001 anlässlich der Feier zum zehnjährigen Jubiläum der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen (LaKoF) hielt, kann auch als Reflexion der eigenen Erfahrung in der Ausübung dieses Amtes gelesen werden:1 Mitte der 1980er Jahre als ehrenamtlich Tätige im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) verankert, waren die Möglichkeiten der dezentralen Frauenbeauftragten äußerst beschränkt; wesentlich ihre Existenz wurde durch das Hochschulgesetz abgesichert, ihre rechtlichen Möglichkeiten nur minimal.

Als Mitglied des Beirats der Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauenforschung und Frauenstudien (der Vorläuferin des Margherita-von-Brentano- Zentrums) war Jutta Limbach Ende der 1980er Jahre intensiv an den Diskussionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Amtes beteiligt. Mit ihrem Wechsel in den Berliner Senat konnte sie 1990 gemeinsam mit ihren frauenpolitisch gleichgesinnten Senatskolleginnen die Überlegungen zur verpflichtenden Einführung hauptamtlicher zentraler Frauenbeauftragten und nebenberuflich tätiger dezentraler Frauenbeauftragten an den Hochschulen in eine rechtswirksame Form gießen. Und noch heute – 25 Jahre später – zehren wir, die Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen, von dem so weitsichtig konzipierten § 59 des BerlHG und unseren in ihm verankerten Rechten und Möglichkeiten. Auch mit ihrem Wechsel im Jahr 1994 zum Bundesverfassungsgericht und in das Amt seiner Präsidentin war Jutta Limbach als Feministin und politisch wirksame Streiterin für die Rechte der Frauen eine starke Bündnispartnerin. So sprach sie im gleichen Jahr anlässlich des ersten Frauentags der Freien Universität über die Erweiterung des im Art. 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichstellungsauftrags:

„Wird hier … der bescheidene Fortschritt hilfreich sein, den wir in der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat als Ergänzung des Gleichberechtigungsartikels erkämpft haben? Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ ist mit dem heutigen Tag um den Satz ergänzt: ‚Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin‘. Ich versage es mir, den beschwerlichen Weg nachzuzeichnen, der zu diesem Kompromiss geführt hat. Wir hätten es lieber gesehen, daß ausdrücklich Frauenfördermaßnahmen zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten im Grundgesetz als zulässig erklärt werden. Das Gespenst der starken Quote hat die Verhandlungsbereitschaft der Mehrheit im Keim erstickt.“

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