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Wie funktioniert die Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte höhere Semester?

Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen keine Rolle für die Zulassung zu höheren Semestern an der Freien Universität Berlin.

Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben:

1. an Bewerber*innen, die eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. der Freien Universität für das erste Fachsemester vorweisen und ihren Leistungen entsprechend in ein höheres Fachsemester eingestuft worden sind. Sie müssen sich nicht für ein höheres Semester an der Freien Universität beworben haben.

2. an Bewerber*innen, die in dem Studiengang oder in verwandten Studiengängen an einer Hochschule im Bundesgebiet oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeschrieben sind oder waren. Innerhalb dieser Kategorie können ggf. besondere Gründe für einen "bevorzugten Studienortswechsel" im Rahmen der Bewerbung dargelegt werden: Hochschulwechsler*innen können z.B. familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe geltend machen.

3. an sonstige Bewerber*innen (Quereinsteiger*innen mit anrechenbaren Leistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Studium außerhalb der EU).