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Zulassung & Immatrikulation für höhere Semester

Grundständige Studiengänge

Im Falle einer Zulassung für grundständige Studiengänge beantragen Sie eine Fachsemestereinstufung beim zuständigen Fachbereich. Der Einstufungsbescheid muss zur Immatrikulation eingereicht werden. 

Die Immatrikulation setzt voraus, dass Sie im selben Studiengang keine Prüfung (z.B. Klausur) endgültig nicht bestanden haben.

Zulassungsfreie höhere Semester 

Besonderheit beim Kombinations-Bachelor:

Enthält der Kombinationsbachelor ein zulassungsbeschränktes Kernfach oder Modulangebot, muss die Bewerbung innerhalb der Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge abgegeben werden. 
Die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen im Terminkalender
Die Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Bei der Immatrikulation muss für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) ein Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros eingereicht werden.

Zulassungsbeschränkte höhere Semester

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Fachsemester interessieren, dann müssen Sie sich bewerben und nach Erhalt einer Zulassung die Fachsemestereinstufung zur Immatrikulation einreichen. Bei einem Kombinations-Bachelor muss man für jeden Studiengangbestandteil (Kernfach und Modulangebot/e) einen Einstufungsbescheid des jeweils zuständigen Prüfungsbüros einreichen.

Bitte beachten Sie die abweichenden Informationen für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin.

Masterstudiengänge

Die Bewerbung und Zulassung zum höheren Fachsemester setzt ein abgeschlossenes grundständiges Studium voraus. Es gelten die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang. Genaue Angaben dazu findet man in der jeweiligen Fachdarstellung. Die Einstufung erfolgt im Rahmen der Bewerbung von den jeweiligen Fachbereichen (anhand der zur Bewerbung einzureichenden Leistungsübersicht des begonnenen Masterstudiums).