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Die drei Hauptquoten

Für Abiturient*innen mit EU-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind im Zulassungsverfahren drei große Hauptquoten wichtig. 
Ausnahme: Pharmazie und Veterinärmedizin, da diese Studiengänge über das zentrale Vergabefahren Hochschulstart.de vergeben werden.

Nach Abzug der Vorabquoten von der Gesamtzahl der Plätze eines Studiengangs werden die verbliebenen Plätze in einer Abiturbestenquote an die Bewerber*innen mit dem besten Abiturdurchschnitt, in der Wartezeitquote an die Bewerber*innen mit den meisten Wartesemestern vergeben. In der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden die Plätze dagegen nach Kriterien verteilt, über die die Hochschulen nach Landesrecht und eigenen Erfordernissen entscheiden. Mit dieser Bezeichnung ist also kein zusätzliches Verfahren neben der üblichen Bewerbung gemeint, sondern das AdH ist nur eine von mehreren Quoten im Rahmen des Hochschulstart.de-Verfahrens ebenso wie innerhalb der hochschulinternen Zulassungsverfahren.