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Quoten nicht nur nach Noten

Unter "NC" wird meist die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses verstanden, mit der man beim letzten Bewerbungsdurchgang gerade noch einen Studienplatz erhalten konnte. So einfach funktioniert die Studienplatzvergabe aber nicht.
Die Gesamtmenge der Studienplätze, die im Land Berlin im ersten Fachsemester eines Studiengangs direkt von den Hochschulen vergeben werden, muss in drei Hauptquoten und mehrere Vorabquoten aufgeteilt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet §6 der Hochschulzulassungsverordnung. Dies gilt für alle Studiengänge der Freien Universität mit Ausnahme von Pharmazie und Veterinärmedizin, da diese Studiengänge über das zentrale Vergabefahren Hochschulstart.de vergeben werden. Außerdem gibt es für Modulangebote abweichende Zulassungsregeln, die bei den NC-Tabellen für Modulangeboteerklärt werden.

Vorabquoten gibt es für folgende Bewerbungsgruppen:

  • 8% der Plätze werden unter Nicht-EU-Bürger*innen und staatenlosen Bewerber*innen verteilt: Sie werden nur nach der Durchschnittsnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung zugelassen.
  • Weitere 8% der Plätze werden an beruflich Qualifizierte ohne Abitur vergeben. Innerhalb dieser Studienplatzquote findet die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Note der Aufstiegsfortbildung/Fachschul- oder Berufsausbildung) statt.
  • Keine Rolle spielt die Note für Bewerber*innen, die in der Härtefallquote (pdf-Datei) (3% der Plätze) zugelassen werden. Ein außergewöhnlicher Härtefall liegt z.B. dann vor, wenn eine Ablehnung der Studienplatzbe­werbung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
  • Andere Regelungen gelten für die Quote der Zweitstudienbewerber*innen (3% der Plätze), die schon ein Hochschulstudium abgeschlossen haben.
  • Mindestens 5% der Studienplätze werden in Berlin für minderjährige Bewerber*innen vorab vergeben. Bedingung ist, dass man zum Bewerbungsschluss noch nicht 18 Jahre alt ist und bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg den Wohnsitz hat (§ 6 der Hochschulzulassungsverordnung). Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird in dieser Quote berücksichtigt. Gibt es innerhalb dieser Quote mehr Anträge als Plätze, wird nach der Abiturnote ausgewählt.
  • 2% der Studienplätze werden an Bewerber*innen vergeben, die einem im öffentlichen Interesse förde­rungswürdigen Personenkreis angehören und auf­grund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachver­bandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Län­dern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportar­ten angehören.