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minderjährige Bewerber*innen

min. 5% der Plätze werden in Berlin an minderjährige Bewerber*innen vergeben, die zum Bewerbungsschluss noch nicht 18 Jahre alt sind und bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg wohnen. Gibt es innerhalb dieser Quote mehr Anträge als Studienplätze, wird nach der Abiturnote ausgewählt.