Springe direkt zu Inhalt

Zugangsberechtigungen für das Studium an einer Universität

Der Begriff Hochschulzugangsberechtigung (HZB) beschreibt die Qualifikation, die man für ein Studium vorweisen muss.

Auf dieser Seite erfahren Sie, mit welchen unterschiedlichen Voraussetzungen Sie an der an der Freien Universität studieren können.

Mit dem Abitur an einer Schule in Deutschland oder an einer Deutschen Auslandsschule erwerben Sie die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Damit können Sie alle Studienfächer studieren.

Gleiches gilt für die Europäische Reifeprüfung an einer Europäischen Schule.

Es ist möglich, die Schule mit einer fachgebundenen Hochschulreife abzuschließen. Das entspricht einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung im Land Berlin.

Bitte beachten Sie, dass dieser Schulabschluss in Berlin nur zum Studium bestimmter Fächer berechtigt. In der Regel sind diese Fächer auf dem Zeugnis benannt.

Ob man mit einer fachgebundenen Hochschulreife aus einem anderen Bundesland in Berlin studieren kann und welche Studiengänge mit diesem Schulabschluss zugänglich sind, entscheidet ausschließlich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Freien Universität Berlin.

Die Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch oft "Fachabitur" genannt, berechtigt im Land Berlin zum Studium an einer Hochschule ("University of Applied Sciences", ehemals "Fachhochschule"), nicht aber zum Studium an einer Universität.
Erst mit dem Studienabschluss an einer (Fach-)Hochschule erwirbt man die allgemeine Hochschulreife im Bundesland Berlin und kann dann ein Studium an der Freien Universität Berlin aufnehmen.

Hochschul-Absolvent*innen, die sich für das erste Semester eines grundständigen Studiengangs (z.B. Bachelor) an einer Universität bewerben, gelten als Zweitstudienbewerber*innen.

Da Bildung Ländersache ist, kann in anderen Bundesländern mit der Fachhochschulreife ein Studium an einer Universität möglich sein.

Auch wer beruflich qualifiziert ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein Studium an der Freien Universität Berlin bewerben. Ausführliche Informationen finden sich unter Bewerbung: ohne Abitur (§11). Einen ersten Überblick gibt auch unser Flyer "Ohne Abi an die Uni".

Wichtige allgemeine Informationen zum Studium ohne Abitur in Deutschland speziell für beruflich Qualifizierte, zu Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und zur Finanzierung finden Sie auf folgender Seite: www.studieren-ohne-abitur.de

Als "Zweiten Bildungsweg" bezeichnet man Bildungsangebote, die es ermöglichen, im Erwachsenenalter einen Schulabschluss nachzuholen. Für die HZB ist dabei die Art des Abschlusses entscheidend.

Informationen über die Möglichkeiten des Zweiten Bildungswegs in Berlin finden Sie im Internet auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung.

Ob Sie eine internationale Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ist nicht vom Standort Ihrer Schule abhängig, sondern davon, ob es sich um einen deutschen oder einen internationalen Schulabschluss handelt. Sie haben auch eine "internationale HZB", wenn Sie z.B.

  • ein französisches Baccalauréat am Französischen Gymnasium in Berlin
  • ein International Baccalaureate an einer Internationalen Schule in Deutschland
  • die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

absolviert haben.

Die Bewertung internationaler Zeugnisse legt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) der Kultusministerkonferenz (KMK) fest. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie in der Datenbank anabin.

Internationale Studieninteressierte, die mit ihrem Schulabschluss nicht die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium in Deutschland haben, können über das Studienkolleg einen entsprechenden Abschluss erwerben.