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Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?

Je nach Studienziel können unterschiedlich viele Anträge auf Zulassung parallel gestellt werden, jedoch nicht mehr als insgesamt drei Anträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

  1. erstes Fachsemester - grundständige Studiengänge
    Bewerber*innen* dürfen drei Anträge auf Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Freien Universität Berlin stellen.
    * Zweitstudienbewerber*innen dürfen gemäß BerlHZVO § 11 (1) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.
    * Beruflich Qualifizierte der Gruppe 3 dürfen gemäß BerlHG § 11 (3) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.

  2. höheres Fachsemester - grundständige Studiengänge
    Hochschulwechselnde und Quereinsteiger dürfen nur einen Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester stellen

Schlagwörter

  • Antrag auf Zulassung
  • Bewerbung
  • Wieviele Anträge für Bachelor