Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?
Je nach Studienziel können unterschiedlich viele Anträge auf Zulassung parallel gestellt werden, jedoch nicht mehr als insgesamt drei Anträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
- erstes Fachsemester - grundständige Studiengänge
Bewerber*innen* dürfen drei Anträge auf Zulassung für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Freien Universität Berlin stellen.
* Zweitstudienbewerber*innen dürfen gemäß BerlHZVO § 11 (1) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen.
* Beruflich Qualifizierte der Gruppe 3 dürfen gemäß BerlHG § 11 (3) insgesamt nur einen Antrag auf Zulassung stellen. - höheres Fachsemester - grundständige Studiengänge
Hochschulwechselnde und Quereinsteiger dürfen nur einen Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester stellen
Schlagwörter
- Antrag auf Zulassung
- Bewerbung
- Wieviele Anträge für Bachelor