Was kann in der Bewerbung als Studienvorbereitender Kurs, Vorbereitungs- bzw. Orientierungsstudium angegeben werden?
Für Bewerbungen zum 1. Fachsemester für grundständige Studiengänge (Bachelor, Erste Juristische Prüfung) gibt es ein Auswahlverfahren der Hochschule. 60 Prozent der Studienplätze werden in diesem Auswahlverfahren vergeben und man kann durch die Erfüllung besonderer Kriterien die Zulassungschancen verbessern. Der studienvorbereitende Kurs bzw. das Vorbereitungs- oder Orientierungsstudium können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens geltend gemacht werden, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind.
In diesem Fall kann man innerhalb der Onlinebewerbung folgende Frage mit „ja“ bzw. „trifft zu“ beantworten.
„Haben Sie einen studienvorbereitenden Kurs, ein Orientierungs- bzw. Vorbereitungsstudium erfolgreich abgeschlossen?“
Studienvorbereitender Kurs im Rahmen der Schulbildung:
- z.B. Ergänzungskurs Studium und Beruf
- Dauer: über zwei Halbjahre in der Oberstufe
- Inhalte:
Berufs- und Studienfindung bzw. Studien- und Berufswahl, Bewerbungsplanung und -training,
Kommunikationsmöglichkeiten und -formen im Hinblick auf die Studienfach- und Berufswahlentscheidung, wissenschaftliche Methodik und Sprache unter besonderer Berücksichtigung der gewünschten Studienfächer und berufliche Perspektiven
- Nachweis: i.d.R. aus dem Abiturzeugnis ersichtlich, ggf. gesonderte Bestätigung durch die Schule, wenn die Kursbezeichnung im Abiturzeugnis nicht eindeutig ist
Vorbereitungs- oder Orientierungsstudium einer Hochschule:
- z.B. Eins@FU, MINT, Vorbereitungs- und Orientierungsstudium* einer Hochschule
- Dauer von ein bis zwei Semestern
- Inhalte (beispielhaft):
allgemeine Studienorientierung, fachliche Orientierung, Fragestellungen, Arbeitstechniken und Methoden, Informations- und Medienkompetenz, Kommunikation
- regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Erbringung von (für ein Studium anrechenbaren) Leistungen (erfolgreiche Teilnahme)
- Abschlusszertifikat oder anderer Abschlussnachweis der Hochschule über eine erfolgreiche Teilnahme
*nicht geltend gemacht werden können studienvorbereitende Deutschkurse, Brückenkurse, Studienkolleg etc., die die o.g. Anforderungen nicht erfüllen