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Zuordnung in eine Gruppe

Nach dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) wird in vier Gruppen unterschieden, um sich für ein Studium ohne Abitur zu bewerben. Um als beruflich Qualifizierte*r an der Studienplatzvergabe beteiligt zu werden, dürfen Sie für den gewünschten Studiengang keine andere Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Hochschulabschluss oder eine internationale allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) besitzen. Das müssen Sie im Bewerbungsprozess an Eides statt versichern.

Unterstützend für die Zuordnung in eine entsprechende Gruppe können Sie den fachübergreifenden Online-Studienfachwahl-Assistenten in Anspruch nehmen.

Sie wissen nicht, welcher Gruppe Sie angehören? Müssen Sie an der Zugangsprüfung teilnehmen?

Dann stellen Sie bitte den Antrag auf Zeugnisprüfung für beruflich Qualifizierte. Dieser kann von 01.12.2023 bis 31.05.2024 unter Angabe Ihres Studienwunsches über das Bewerbungsportal gestellt werden.

  1. Dazu registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.
  2. Erstellen Sie einen neuen Antrag im Wintersemester 2024 mit dem Abschluss „Zeugnisprüfung für beruflich Qualifizierte“.
  3. Der vollständig ausgefüllte Antrag (inkl. alle erforderlichen Unterlagen) muss innerhalb der Frist im Bewerbungsportal abgegeben werden.
  4. Nach der Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.

Achtung: Dies ist lediglich eine Vorprüfung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und ersetzt nicht die Bewerbung zum Fachstudium. Die Bewerbung ist auch ohne vorherige Zeugnisprüfung innerhalb der regulären Bewerbungsfristen möglich.

Für die Teilnahme an der Zugangsprüfung (Gruppe 3) ist die vorherige Zeugnisprüfung für beruflich Qualifizierte jedoch notwendig.


Gruppe 1: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Beruflich Qualifizierte verfügen unter folgenden Voraussetzungen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

  • Bundes- oder landesrechtlich geregelte, abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (insbesondere nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen) z. B. Meister*in, Gestalter*in Techniker*in, Fachwirt*in, Fachkaufleute, Betriebswirt*in
    oder
  • Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland
    oder
  • eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes
    oder 
  • eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben.

Mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich für jeden Studiengang an der Freien Universität Berlin bewerben.

Deutsche Berufsabschlüsse können auch die Bezeichnungen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Es handelt sich jedoch nicht um Hochschulabschlüsse.

Lesen Sie weiter:
» Bewerbung zum 1. Fachsemester mit Aufstiegsfortbildung oder Fachschulausbildung (Gruppe 1)
» Bewerbung zum 1. Fachsemester für Pharmazie und Veterinärmedizin


Gruppe 2: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit fachlichem Bezug

Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit fachlichem Bezug zum Studiengang verfügen beruflich Qualifizierte unter folgenden Voraussetzungen:

  • durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist

Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung mit fachlichem Bezug zum Studiengang ist Ihre Bewerbung auf ein bestimmtes Fächerspektrum beschränkt. Hier finden Sie eine Übersicht der Studiengänge und Berufsausbildungen, die dem jeweiligen Studiengang an der Freien Universität Berlin als fachlich ähnlich anerkannt werden (Diese Angaben sind unverbindlich und dienen nur zur Orientierung).

Lesen Sie weiter:
» Bewerbung zum 1. Fachsemester mit Berufsausbildung (Gruppe 2)
» Bewerbung zum 1. Fachsemester für Pharmazie und Veterinärmedizin


Gruppe 3: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ohne fachlichen Bezug

Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ohne fachlichen Bezug verfügen beruflich Qualifizierte unter folgenden Voraussetzungen:

  • durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich nicht ähnlich ist

Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ohne fachlichen Bezug können Sie sich für einen Studiengang bewerben, der Ihrer Ausbildung fachlich nicht ähnlich ist. Hierbei muss jedoch eine Zugangsprüfung abgelegt werden.

Lesen Sie weiter:
» Bewerbung zum 1. Fachsemester mit Berufsausbildung (Gruppe 3)
» Bewerbung zum 1. Fachsemester für Pharmazie und Veterinärmedizin


Gruppe 4: mit der beruflichen Qualifikation bereits ein Jahr erfolgreich in einem anderen Bundesland studiert

Wer aufgrund seiner beruflichen Qualifikation mindestens ein Jahr in einem anderen Bundesland erfolgreich studiert hat, kann sich für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalten für das höhere Fachsemester bewerben.

Lesen Sie weiter:
» Bewerbung zum höheren Fachsemester

Schlagwörter

  • beruflich qualifizierte
  • studieren ohne abi