Ich habe eine Rückstellung mitgeteilt. Kann dies rückgängig gemacht werden?
Die Wiederaufnahme einer zurückgestellten Bewerbung kann nicht erfolgen. Sie verlieren den Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes im Serviceverfahren für das beantragte Semester. Sie haben die Möglichkeit, zum nächsten Bewerbungssemester einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu stellen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unseren Webseiten.