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Befristete Immatrikulation

Wenn bestimmte Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind (z.B. Zulassung zu einem Masterstudiengang aufgrund einer Zweidrittelbescheinigung, fremdsprachliche Vorstudiensprachkurse, Studienkolleg, Fachstudium mit der Auflage studienbegleitender Deutschkurse), erfolgt die Immatrikulation befristet. Bei der Rückmeldung für das Semester nach Ablauf der Frist muss der erforderliche Qualifikationsnachweis hochgeladen werden, ansonsten kann das Studium nicht fortgesetzt werden.

Liegt beispielsweise zur Immatrikulation in einen Master-Studiengang das zugrundeliegende Bachelorzeugnis noch nicht vor, erfolgt die Immatrikulation befristet für ein Semester. Der Bachelorabschluss muss zur Rückmeldung ins zweite Fachsemester nachgewiesen werden.

Auch im Rahmen eines Austauschprogramms wird nur befristet eingeschrieben, da dieses nach einer bestimmten Zeit endet und eine Rückmeldung danach nicht mehr möglich ist.