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Krankenversicherung

Studierende sind nach §5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Für die Immatrikulation an der Freien Universität Berlin ist daher die elektronische Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. 

Um Ihren Versicherungsstatus für die Immatrikulation nachzuweisen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides oder bei Beantragung der Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung auf und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus der Freien Universität Berlin elektronisch gemeldet werden kann.

Die Meldung der Krankenkasse kann auch noch nach der Immatrikulationsfrist bei uns eintreffen.

Für die Meldung des Versicherungsstatus an die Freie Universität Berlin benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der FU Berlin: H0000657.

In der Regel besteht ein Anspruch auf die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr oder wenn Sie verheiratet sind, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation bitte die Option „pflichtversichert“ aus und geben Ihre Krankenversicherung und die Versichertennummer an. Falls Sie diese noch nicht haben, wählen Sie bitte „keine Versicherung“.

Gehören Sie nicht einer Familienversicherung an, so können Sie sich selbst studentisch pflichtversichern. Die Krankenkasse kann dabei selbst gewählt werden. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis zur Vollendung Ihres 30. Lebensjahres und sofern Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während des Vorlesungszeit arbeiten. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation bitte die Option „pflichtversichert“ aus und geben Ihre Krankenversicherung und die Versichertennummer an. Falls Sie diese noch nicht haben, wählen Sie bitte „keine Versicherung“.

Studierende ab 30 erhalten keinen Studierendentarif mehr. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif weiter versichern. Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht bei der Hochschule über die Krankenversicherung. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation bitte die Option „keine Versicherung“

Sie können sich privat versichern bzw. über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sein. Dann müssen Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und kontaktieren zu diesem Zweck eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, damit diese uns Ihren Versicherungsstatus elektronisch meldet. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation bitte die Option „keine Versicherung“. Diese Befreiung gilt für die gesamte Studiendauer in Deutschland und kann nicht widerrufen werden.

Ausländische  Studierende sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Dazu kann bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein studentischer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Falls Sie Ihre Versicherungsnummer schon haben, wählen Sie bei der Immatrikulation „pflichtversichert“ aus.

Falls Sie noch keine Krankenversicherungsnummer haben, wählen Sie bei der Immatrikulation „keine Versicherung“ aus und schließen schnellstmöglich eine Krankenversicherung ab! Im Anschluss sendet die Krankenkassen eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an uns.

Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland bietet und nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert werden kann. Eine Reisekrankenversicherung gilt nur für die Dauer Ihres Visums und Ihre Einreise nach Deutschland, solange das Semester noch nicht begonnen hat.

Die EHIC, GHIC oder das Formular AT11 muss von der Versicherung des Heimatlandes ausgestellt werden und ist zur Ausstellung eines Befreiungsbescheides einer der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland vorzulegen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Studiendauer in Deutschland und kann nicht widerrufen werden. Bitte wenden Sie sich dazu schnellstmöglich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Im Anschluss sendet die Krankenkasse eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an uns. In diesem Fall wählen Sie bei der Immatrikulation „Keine Versicherung“ aus.

Für Studierende, die bereits vor dem 01.01.2022 an der FU Berlin eingeschrieben waren, ändert sich zunächst nichts. 

Die Umstellung betrifft Sie erst, sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln. Bei einem Krankenkassenwechsel benötigen wir von der neuen (gesetzlichen) Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Wechsel. Geben Sie dazu bei der Krankenkasse unsere Absendernummer H0000657 an.

Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht bei der Hochschule über die Krankenversicherung.

Beispiel Gesundheitskarte: Versicherungsnummer

Beispiel Gesundheitskarte: Versicherungsnummer

Informationen zur bundesweiten Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse entnehmen Sie bitte den Webseiten Ihrer Krankenkasse oder erfragen diese dort.

Ihre Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte der Vorder- oder Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte). Die Nummer muss aus einem Buchstaben und neun Ziffern bestehen: Bsp: A123456789

Sollten Sie noch keine Gesundheitskarte erhalten haben, warten Sie bitte das Begrüßungsschreiben Ihrer Versicherung ab. Das Schreiben wird Ihnen Ihre bundeszentrale Versicherungsnummer mitteilen. 


Schlagwörter

  • Befreiung von der Versicherungspflicht
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