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Krankenversicherung

Studierende sind nach §5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Für die Immatrikulation an der Freien Universität Berlin ist daher der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. 

NEU! Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren ab Januar 2022

Ab 01.01.2022 gilt das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dieses elektronische Verfahren ermöglicht den Krankenkassen und Hochschulen eine papierlose Kommunikation und stellt damit eine nachhaltige Optimierung des bisherigen Papierverfahrens dar. Bitte berücksichtigen Sie, dass Bescheinigungen in Papierform daher von uns nicht mehr angenommen werden können.

Um Ihren Versicherungsstatus für die Immatrikulation nachzuweisen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Nach Erhalt Ihres Zulassungsbescheides oder bei Beantragung der Immatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenversicherung auf und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus der Freien Universität Berlin elektronisch gemeldet werden kann.

Für die Meldung des Versicherungsstatus an die Freie Universität Berlin benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der FU Berlin: H0000657.

Versicherungsmöglichkeiten:

  • Familienversicherung: In der Regel besteht ein Anspruch auf die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr oder wenn Sie verheiratet sind, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
  • Gesetzliche Krankenversicherung bis 30 Jahre: Gehören Sie nicht einer Familienversicherung an, so können Sie sich selbst studentisch pflichtversichern. Die Krankenkasse kann dabei selbst gewählt werden. Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis zur Vollendung Ihres 30. Lebensjahr und sofern Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während des Vorlesungszeit arbeiten.
  • Gesetzliche Krankenversicherung ab 30 Jahren: Studierende ab 30 erhalten keinen Studierendentarif mehr. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif weiter versichern. Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht bei der Hochschule über die Krankenversicherung.
  • Private Krankenversicherung: Sie können sich privat versichern bzw. über Ihre Eltern beihilferechtlich oder privat familienversichert sein.

Für Studierende, die bereits vor dem 01.01.2022 an der FU Berlin eingeschrieben waren, ändert sich zunächst nichts. 

Die Umstellung betrifft Sie erst, sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln. Bei einem Krankenkassenwechsel benötigen wir von der neuen (gesetzlichen) Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Wechsel. Geben Sie dazu bei der Krankenkasse unsere Absendernummer H0000657 an.

Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht bei der Hochschule über die Krankenversicherung.

Wenn Sie eine private deutsche Krankenversicherung abgeschlossen haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einer gesetzlichen Krankenkasse auf und stellen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Bitte weisen Sie die Krankenkasse unbedingt auf die elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus hin!

Bitte teilen Sie der Krankenkasse die Absendernummer der FU Berlin mit: H0000657.

Hinweis: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Nähere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Auch ausländische Studierende sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Dazu kann bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein studentischer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder Global Health Insurance Card (GHIC) für UK: Deutschland hat mit den Ländern der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen (für Großbritannien gilt das Brexit-Abkommen). Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort gesetzlich krankenversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse überprüfen bzw. bestätigen lassen. In der Regel benötigen Sie dafür eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine Global Health Insurance Card (GHIC) für UK. Die EHIC bzw. GHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Zur Immatrikulation kann die Karte bei einer beliebigen deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden. Fordern Sie die Krankenkasse bitte auf, Ihren Versicherungsstatus an uns zu melden. Geben Sie dabei unsere Absendernummer H0000657 an.
  • Sollten Sie nicht aus einem EU-Land kommen oder nicht auf eine Krankenkasse in Ihrem Heimatland zurückgreifen können, müssen Sie sich in Deutschland versichern. Bitte schließen Sie unmittelbar vor oder nach Ihrer Einreise nach Deutschland eine deutsche Krankenversicherung ab. Bitte informieren Sie sich unter Punkt „Informationen für Bewerbende/Studieninteressierte“ über die Versicherungsmöglichkeiten.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland bietet und nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert werden kann. Eine Reisekrankenversicherung gilt nur für die Dauer Ihres Visums und Ihre Einreise nach Deutschland, solange das Semester noch nicht begonnen hat.

Wenn Sie während Ihrer Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr vollenden, können Sie in der gesetzlichen Versicherung mit einem höheren Beitrag weiter versichert bleiben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen.

Bei Studierenden über 30 Jahren entfällt die Nachweispflicht an der Hochschule über die Krankenversicherung.

Beispiel Gesundheitskarte: Versicherungsnummer

Beispiel Gesundheitskarte: Versicherungsnummer

Informationen zur bundesweiten Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse entnehmen Sie bitte den Webseiten Ihrer Krankenkasse oder erfragen diese dort.

Ihre Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte der Vorder- oder Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte). Die Nummer muss aus einem Buchstaben und neun Ziffern bestehen: Bsp: A123456789

Sollten Sie noch keine Gesundheitskarte erhalten haben, warten Sie bitte das Begrüßungsschreiben Ihrer Versicherung ab. Das Schreiben wird Ihnen Ihre bundeszentrale Versicherungsnummer mitteilen. 

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse. 

Schlagwörter

  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • elektronische Krankenversicherung
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