Der Master ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolvent`*innen als Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom, Erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium; Abschluss in Medizin). Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades „Doktor“ beziehungsweise „Doktorin“ in einem bestimmten Studienfach und dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.