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Vereinigtes Königreich

1. Programmbeschreibung

Infolge des Brexit-Referendums und des daraus resultierenden Austrittsprozesses des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden die hiesigen Partnerschaften der Freien Universität ab dem Studienjahr 2023-24 über das Direktaustausch-Programm laufen und nicht mehr Teil des Erasmus+ Europa-Programms sein.

Die Austauschmöglichkeiten sind größtenteils fachgebunden. Unter folgendem Link finden Sie eine von uns erstellte Zusammenfassung der Austauschmöglichkeiten nach Studienfach. Achtung: diese Liste ist nicht unbedingt vollständig und ohne Gewähr! 

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über einen ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalt die Notwendigkeit eines Student Visas bestimmt. Bei Studienaufenthalten unter 6 Monaten gelten die allgemeinen Bestimmungen für europäische Einreisende. Für Studienaufenthalte über 6 Monaten (sprich: Jahresplätze) wird ein Studierendenvisum mit allen damit verbundenen Aufwänden und Kosten benötigt. Unter folgendem Link haben wir eine FAQ zur Beantragung von Studierendenvisen im Vereinigten Königreich zusammengestellt.

Für Aufenthalte über 6 Monaten ist unbedingt ein offizieller Sprachnachweis notwendig. Das Vereinigte Königreich akzeptiert hierfür nur eingie wenige ausgewählte Tests. Der TOEFL-Test wird nicht im Sinne von Visazwecken akzeptiert.

Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden britischen Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und diverse administrative Gebühren. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren.

1.1. Für Bachelorstudierende

Fachübergereifend:

Fachgebunden:

1.2. Für Masterstudierende

1.3. Für Promovierende

2. Bewerbung

Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im UK-Programm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars.

2.1. Bewerbungsfrist

Für das akademische Jahr 2025/26: 28. Januar 2025

2.2. Laufzeit

Generell laufen die Semester an den Universitäten von September - Dezember bzw. Januar - Ende Mai. 

Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen.

2.3. Voraussetzungen

  1. Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte
    1. Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren,
  2. Bewerber*innen müssen über sehr gute Sprachkenntnisse verfügen, die zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. 
  3. Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen sehr gute fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.
  4. Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden; für diesen Bewerber*innenkreis bietet gegebenenfalls der DAAD Stipendien an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben.
  5. Einschränkungen bei der Kurswahl: Studienplätze in medizinischen und pharmazeutischen Fächern stehen nicht zur Verfügung.
  6. Studierende der Rechtswissenschaften können sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Direktaustausch bewerben: Direktaustuasch Voraussetzungen für Studierende der Rechtswissenschaften

2.4. Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Gerne können Sie auch während unserer Sprechzeiten zu einem persönlichen Beratungsgespräch im Büro für Internationale Studierendenmobilität (Zimmer 119) vorbeikommen oder sich per Webex beraten lassen.

Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig im Büro für Internationale Studierendenmobilität eingehen:

1 - Online Bewerbungsformular

Über folgenden Link wird ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist das online Bewerbungsformular freigeschaltet.

2 - Immatrikulationsbescheinigung

Mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.

3/1 - Ausdruck aus Campus Management (nur Bachelor- und Masterstudierende)

"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.

3/2 - Kopie des Abschlusszeugnisses (nur Masterstudierende und Promovierende)

Inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.

Bei Abschlusszeugnissen, die nicht in Deutschland erworben wurden: bitte reichen Sie zusätzlich das Noten-Umrechnungsdokument aus Ihrem uniassist-Verfahren ein.

3/3 - Zulassung zur Promotion (nur Promovierende)

Offizielle Zulassung zu einem Promotionsstudiengang an der Freien Universität Berlin.

4 - Motivationsschreiben

Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in englischer Sprache auf ca. 2 Seiten.

Folgende Fragen könnten Ihnen dabei als Leitfaden dienen:
Was sind die Gründe, die Sie zu Ihrer Studienfachwahl geführt haben? Warum möchten Sie in im Gastland studieren? Welches Fach möchten Sie im Auslandssemester studieren? Auf welches Themengebiet innerhalb Ihres Faches möchten Sie sich im Auslandssemester konzentrieren und warum? Welchen Vorteil bietet Ihnen dieser Studienaufenthalt für Ihr weiteres Studium an der Freien Universität? Nach welchen Kriterien haben Sie die Partneruniversitäten ausgewählt? Warum sind gerade Ihre ersten Präferenzunis für Ihren weiteren Studienverlauf förderlich?

5 - Empfehlungsschreiben

Ein Empfehlungsschreiben (im nächsten Absatz verlinkt) von einem*einer Dozierenden der Freien Universität Berlin in englischer Sprache.  Wenn Sie als Masterstudent*in neu an der Freien Universität Berlin sind, kann das Empfehlungsschreiben von Ihrer vorherigen Hochschule kommen. Auch die FU fremden Gutachter*innen sollten in diesem Fall unser Formular ausfüllen.

Bitte lassen Sie den*die Gutachtende*n das hier verlinkte Formular ausfüllen und von ihm*ihr als PDF-Dokument direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber*innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.

6 - Sprachnachweis

Bewerber*innen müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die für ein intensives Fachstudium unbedingt erforderlich sind. Die Sprachkenntnisse müssen durch einen erfolgreich absolviertenTest nachgewiesen werden (i. d. R. B2 Niveau). Sprachnachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein, der Stichtag hierfür ist das Datum der Bewerbungsfrist. Die detaillierten Angaben zu den sprachlichen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte den spezifischen Seiten der Partnerunis.

Achtung:

Seit 01.01.2021 hängt die Sprachvoraussetzung der britischen Partneruniversitäten davon ab, ob man ein Studierendenvisa braucht oder nicht.

Studierende aus der EU, die <6 Monate studieren (1-semestiger Aufenthalt), können visumfrei studieren. So gelten die allgemeinen Sprachvoraussetzungen der Universität (siehe Sprachvoraussetzungen der einzelnen Partneruniversitäten).

Bei Studienaufenthalte >6 Monate gelten die Sprachvoraussetzungen zum Erwerb eines Studierendenvisums.

Über diesen Link erfahren Sie mehr zum Visaverfahren. Wenn Sie unsicher sind, welche Voraussetzungen für Sie gelten, kontaktieren Sie bitte die Britische Botschaft in Berlin. (Stand 10.10.2024: Es wird kein TOEFL Test für die Visabeantragung akzeptiert.)

 
 Hinweis zu Sprachtests:

Wir haben einen neuen TOEFL Code: C507 für Freie Universitaet Berlin-Student Exchange Office. Wir empfehlen Ihnen, ein oder mehrere Exemplare des offiziellen Testergebnisses direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken zu lassen, da dies bei Ablegen des Tests noch kostenfrei ist und wir Ihr Ergebnis später auf Wunsch an Institutionen wie den DAAD weiterleiten. Da es erfahrungsgemäß 4 Wochen dauert, bis die Testergebnisse bei uns eintreffen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Test so bald wie möglich abzulegen! Falls Sie einen dieser Sprachtests während der letzten zwei Jahre abgelegt haben, reichen Sie bitte zunächst eine Kopie des Testergebnisses ein. Das Testergebnis sollte bis zur Bewerbungsfrist vorliegen, kann aber bis spätestens zwei Wochen nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Achtung: Ohne ein Testergebnis ist eine Teilnahme am Interview nicht möglich.


2.5. Einreichung der Bewerbung

Bitte benennen Sie jedes der unten aufgeführten Dokumente nach folgendem Muster: IhrNachname_BezeichnungDerBewerbungsunterlage und speichern es einzeln als PDF-Datei ab. Alle Unterlagen (ausgenommen des Gutachtens) sollten dann gesammelt in einer nach Ihrem Nachnamen benannten Zip-Datei zusammengefasst, und an auslstud@fu-berlin.de verschickt werden.

Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.

3. Weitere Informationen

3.1. Erlass der Studiengebühren

Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.

3.2. Finanzierung

Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren.

Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.

Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.

3.3. Zulassung als non-degree student

Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.

3.4. Anrechenbarkeit von Kursen

Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies  bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln.

3.5. Beurlaubung

Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.

3.6. Aktualität der Ausschreibungen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.


Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.