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Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Anders als z.B. bei Erasmus+ gibt es im Direktaustausch keine Learning Agreements. Studierende müssen eigenständig prüfen, ob die an der Partneruniversität gewählten Kurse den Voraussetzungen Ihrer jeweiligen Studienordnung entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Direktaustauschbüro Ihnen nur sehr eingeschränkt bei fachspezifischen Fragen die Kurswahl und Anrechnung betreffend behilflich sein kann. 

Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist im Allgemeinen Ihr Fachbereich zuständig. Es empfiehlt sich bereits vor der Abreise mit Ihrem Prüfungsbüro bzw. der zuständigen Person in Ihrem Fachbereich zu reden.

Hier finden Sie eine Tabelle, die wir Ihnen als Hilfestellung zur Verfügung stellen:

Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen

Viel Erfolg!