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Während des Auslandsaufenthalts

Es ist möglich, Ihren Studienaufenthalt mit einem Praktikum zu kombinieren. Um auch den Praktikumszeitraum über Erasmus+ zu fördern, muss das Praktikum von der Gasthochschule anerkannt und im Learning Agreement vermerkt werden. Der Praktikumszeitraum muss bei Beendigung des Aufenthalts zusammen mit dem Studienzeitraum von der Gasthochschule bescheinigt werden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie ein Praktikum planen.

Eine Verlängerung des Auslandsstudiums an derselben Partnerhochschule ist nur vom Winter- auf das direkt anschließende Sommersemester möglich. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende formlos beim Erasmus-Team Outgoings beantragen. Außerdem müssen die schriftlichen Zustimmungen von dem Erasmus-Koordinator der FU Berlin sowie der Partnerhochschule eingereicht werden. Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate innerhalb eines akademischen Jahres (1. Juni bis 30. September des Folgejahres).


Bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn im Ausland, müssen die Änderungen am ursprünglichen Online Learning Agreement als PDF bei uns eingegangen sein. Eine Übersicht aller einzureichenden Unterlagen und Abgabefristen finden Sie hier.