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Finanzielles

Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester zurückmelden, welches Sie im Ausland verbringen werden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Für das Auslandssemester können Sie sich bei der Studierendenverwaltung beurlauben lassen. Dann wird Ihnen der Sozialbeitrag für das Studentenwerk erstattet (ca. 41€). Auch die Erstattung der Semesterticketgebühren ist möglich, siehe dazu nächste Frage. Für weitere Informationen siehe: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/urlaubssemester.html

 

Ja. Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie im Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen. Für weitere Informationen siehe: http://www.astafu.de/semtixbuero (FAQ).

Unabhängig vom Zielland erhalten alle Geförderten einen Mobilitätszuschuss in Höhe von 650 Euro pro Monat.

Hinzu kommen Zuschüsse zu Fahrtkosten, gestaffelt in Abstandsgruppen zwischen Start- und Zielland:

100 bis 499 km                 180 €
500 bis 1999 km               275 €
2000 bis 2999 km             360 €
3000 bis 3999 km             530 €
4000 bis 7999 km             820 €
8000 km und mehr          1100 € 

Bitte beachten Sie, dass mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss kein Versicherungsschutz verbunden ist. Für diesen müssen Sie selbst Sorge tragen.


Nein. Mit der Bewerbung um einen Austauschplatz bewerben Sie sich gleichzeitig für den Erasmus-Zuschuss. Wenn Sie also eine Zusage für einen Erasmus-Platz erhalten haben und das Erasmus+ Datenblatt inkl. Immatrikulationsbescheinigung eingereicht haben, ist dies gleichzeitig die Beantragung des Zuschusses.


Auslands-BAföG: Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung sowohl vollständig als auch nur teilweise im Ausland zu absolvieren. Ein Studium im Ausland muss mindestens sechs Monate – also ein Semester – dauern, damit es nach dem BAföG gefördert wird. Bei einem Pflichtpraktikum oder einem Austauschstudium im Rahmen einer Hochschulkooperation muss die Ausbildung mindestens zwölf Wochen betragen. Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Auslands- BAföG ist, dass der Auslandsaufenthalt für die Ausbildung im Inland förderlich ist.

Die Leistungen nach dem Auslands-BAföG sollten bei dem für das Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php) mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beantragt werden.

Auch für Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, kann das Auslandsstudium förderungsfähig sein. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen, dass maximal ein Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet wird. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.

DAAD: Der Deutsche Akademische Austausch Dienst fördert voll immatrikulierte deutsche Studierende, Graduierte, Doktoranden und Promovierte an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutschen gleichgestellte ausländische Bewerberinnen und Bewerber. DAAD-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben; über die Vergabe entscheidet meist eine Auswahlkommission. Die Höhe der Stipendien variiert nach Programm und Gastland. Weitere Stipendien des DAAD beziehen sich auf bestimmte Fächergruppen (z. B. Natur- oder Wirtschaftswissenschaften oder Sprache, Literatur und Landeskunde) und bestimmte Hochschulen oder Länder. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD (http://www.daad.de/ausland/de/).

Begabtenförderungswerke: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt zwölf Begabtenförderungswerke, die besonders begabte Studierende und Promovierende fördern. Dies geschieht durch finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland, durch Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops, durch Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren. (http://www.begabtenfoerderungswerke.de/)

Private und Öffentliche Stipendien: Mit dem Stipendienlotsen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine interaktive Plattform, um das für Sie geeignete Stipendium anhand Ihrer Wunschkriterien zu finden. Die umfassende Stipendiendatenbank lässt sich nach vielen verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ausbildungsphasen, Studienfächern oder Zielregionen filtern. Der Stipendienlotse ist die zentrale Anlaufstelle für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich. (http://www.stipendienlotse.de/index.php)

Studienkredit:Variabel verzinsliche Studienkredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Erststudiums vergibt die Förderbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes und der Länder, an deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende unter 30 Jahren. Anders als für eine Förderung nach dem BAföG muss hier keine finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Der Studienkredit wird auch für Auslandssemester weiter gezahlt, sofern kein Urlaubssemester beantragt wurde. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Studierende.jsp

Bildungskredit:Einen ebenfalls variabel verzinslichen Bildungskredit können fortgeschrittene deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch  ausländische Studierende unter 36 Jahren beantragen, die das 4. Semester eines Bachelor-Studiengangs abgeschlossen haben oder für einen Masterstudiengang eingeschrieben sind. Die finanzielle Bedürftigkeit spielt bei der Vergabe keine Rolle. Gefördert werden kann sowohl ein Auslandsstudium, wenn die darin erbrachten Leistungen auf das Studium in Deutschland angerechnet werden, als auch ein Auslandspraktikum, wenn es in inhaltlichem Zusammenhang mit dem hiesigen Studium steht. Der Bildungskredit kann zur Finanzierung von außergewöhnlichem Aufwand auch zusätzlich zur BAföG-Förderung in Anspruch genommen werden. http://www.bildungskredit.de

Inlands-BAföG wird für die Zeit des Auslandsstudiums nicht gezahlt. Sie können Auslands-BAföG beim dafür zuständigen Amt beantragen, weitere Informationen hier. Die für die Beantragung notwendigen Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt erhalten Sie beim Erasmus+ International Credit Mobilty-Team. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen, dass maximal ein Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet wird. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.

Ja. Alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm erhalten den Erasmus Zuschuss. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine gleichzeitige Förderung über Erasmus-Studium und Erasmus+ Praktikum oder Erasmus-Studium und PROMOS nicht möglich ist. Generell können Teilnehmer am Erasmus-Programm keine weitere Förderung aus Mitteln der EU gleichzeitig in Anspruch nehmen.