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Vorbereitung des Auslandspraktikums

Aufnehmende Einrichtungen könnten beliebige, in einem Programmland oder Partnerland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein. Sollten Sie ein Praktikum an einer Hochschule absolvieren wollen, muss diese im Besitz einer gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein.

Die folgenden Einrichtungen kommen nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika in Betracht:

◾EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe https://europa.eu/european-union/contact/institutions-bodies_de)

◾Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden.

Forschungspraktika an Hochschulen sind möglich. Voraussetzung: keine Immatrikulation an der aufnehmenden Hochschule!

  • Der Career Service der FU Berlin hat eine Sammlung ausgewählter Praktikumsbörsen veröffentlicht und bietet viele hilfreiche Informationen zum Thema Auslandspraktikum.

  • Viele Fachbereiche haben ein Blackboard, auf dem manchmal auch Praktikumsstellen zu finden sind. Fragen Sie auch z.B. Ihre Professoren oder Kommilitonen, ob sie Praktikumsstellen empfehlen können. Auch die ABV-Koordinatoren/Praktikumsbeauftragen der Fachbereiche können manchmal weiterhelfen.

  • Nutzen Sie die gängigen Suchmaschinen, um nach Praktikumsstellen im Ausland zu suchen. Viele Institutionen/Firmen/Universitäten bieten nicht direkt Praktikumsplätze an, sind aber offen für Initiativbewerbungen.

  • Schauen Sie sich die Praktikumsberichte anderer Studierender auf unserem Blog an und holen Sie sich Ideen. Dort finden sich z. B. auch hilfreiche Tipps zur Wohnungssuche. 

Bitte bereiten Sie sich auch unabhängig von den administrativen Prozessen gut auf Ihren Auslandsaufenthalt vor. Zu einigen wichtigen Themen bieten wir Ihnen nachstehend weitere Informationen.

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Freie Universität Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt bei unzureichender Versicherung entstehen, ist es sehr wichtig, dass Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.

Folgende Versicherungen müssen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abschließen:

  • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall und in Pandemiefällen)

  • Unfallversicherung mit Auslandsschutz

  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandspraktikums um einen ausreichenden Versicherungsschutz und erkundigen Sie sich insbesondere (am besten schriftlich) bei Ihrer Versicherung, was bezüglich der aktuellen Situation rund um COVID-19 zu beachten ist.

Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm (auch Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.daad.de/versicherung.

Europäische Krankenversicherungskarte

Ihre nationale Krankenversicherung (Europäische Krankenversicherungskarte) bietet im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend - insbesondere dann, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe nötig sind. Für solche Fälle kann der Abschluss einer ergänzenden (privaten) Versicherung sinnvoll sein.

Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gelten meistens nicht im außereuropäischen Ausland. Studierende, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist, oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.

Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt erst recht für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.

Achtung: Günstige Reiseversicherungen (in der Regel weniger als 20 € pro Jahr) gelten zwar ein Kalenderjahr lang, umfassen aber nur die ersten Wochen des Auslandsaufenthaltes. Damit bieten sie für ein Auslandspraktikum keinen ausreichenden Versicherungsschutz!

EU-Gesetzgebung bzgl. der Krankenversicherung in der EU (europäische Regelung der Beitragspflicht im Beschäftigungsland): Unter Umständen müssen Síe im Gastland/Praktikumsland eine Krankenversicherung abschließen. Dies trifft insbesondere auf Studierenden zu, die in Deutschland gesetzlich studentisch versichert sind, im Zielland ein freiwilliges Praktikum absolvieren und dafür ein monatliches Entgelt beziehen. Die Bedingungen des Versicherungsschutzes im Praktikumszeitraum müssen vorab mit den Versicherungsstellen im Heimat- und ggf. Gastland geklärt werden.

Unfall-/Haftpflichtversicherung

Mit der Immatrikulation sind Studierende der Freien Universität Berlin im Inland automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland! Wenn Sie nicht oder nicht ausreichend über Ihre Praktikumsstelle versichert sind, kümmern Sie sich bitte um eine Zusatzversicherung.

Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.

Beurlaubung und Semestergebühren:

Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.

Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier.

Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen.

Wenn Sie eine Bescheinigung unsererseits brauchen, sprechen Sie uns sehr gerne an!

Semestersprachkurse im Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin