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Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Im Rahmen Ihrer PROMOS-Förderung sollten sie vor Antritt des Auslandsaufenthaltes entscheiden, ob die von Ihnen im Ausland erbrachten Leistungen an der Freien Universität anerkannt werden sollen. Dazu gehören sämtliche Leistungspunkte bzw. ECTS, die Sie durch Ihr Praktikum, Ihren Studienaufenthalt, Ihren Sprach- oder Fachkurs erworben haben. Ihre diesbezüglich getroffene Entscheidung hat dabei keinen Einfluss auf die Förderungsmodalitäten.

Bitte kümmern Sie sich, falls Sie eine Anerkennung Ihrer während des PROMOS-Aufenthalts erbrachten Leistungen auf Ihr FU-Studium anstreben, RECHTZEITIG vor Antritt des Auslandsaufenthalts um die jeweils einzuleitenden Schritte. 

Um eine Anerkennung Ihrer Leistungen vorzunehmen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Studienaufenthalte (inkl. Direktaustausch)

Die Anerkennung der Studienleistungen fällt generell unter die Zuständigkeit des Fachbereiches und ist von der Studien- und Prüfungsordnung abhängig. Es ist sehr ratsam, sich vorab mit der zuständigen Lehrkraft (Modulbeauftragte:r) über Wunschkurse abzusprechen und sich über die zu erbringenden Leistungen zu informieren, etwa in Bezug auf die Veranstaltungsart, die Zahl der Semesterwochenstunden und die Länge der Hausarbeiten.

Handelt es sich um einen Rechercheaufenthalt, der in eine Abschlussarbeit (BA/MA) mündet, ergibt sich aus dem Produkt automatisch die Anerkennung im Zuge der Bewertung.

Praktika

Für die Anerkennung von Praktika im Rahmen der ABV-Module wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen ABV- bzw. Praktikumsbeauftragten. Hier finden Sie weitere nützliche Hinweise.

Entscheiden Sie sich für ein freiwilliges Praktikum ohne Anerkennungsanspruch, trifft dies nicht auf Sie zu.

Sprachkurse

Für die Anerkennung von Sprachkursen, die an anderen Hochschulen absolviert werden, wenden Sie sich bitte unbedingt vor dem Studienaufenthalt an die zuständigen Modulbeauftragten bzw. Sprachkoordinator:innen am Sprachenzentrum. Hier finden Sie eine ausführliche Darstellung der Anerkennungsmodalitäten und der Ansprechpersonen.

Fachkurse

Auch für die Fachkurse gilt, dass die  Anerkennung der im Kurs erbrachten Studienleistungen generell in  die Zuständigkeit des Fachbereiches fällt und von der Studien- und Prüfungsordnung abhängig ist. So ist es sehr ratsam, sich vorab mit der zuständigen Lehrkraft (Modulbeauftragte:r) über den gewünschten Fachkurs abzusprechen und sich über die zu erbringenden Leistungen zu informieren.

Eine Zusammenstellung der von den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Informationen finden Sie hier.