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Krankenversicherung

Alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation eine Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer des Studiums vorlegen.

Studierende aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz

Studierende aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz müssen eine Europäische Krankenversicherungskarte vom entsprechenden heimatlichen Versicherungsbüro mitbringen. Diese Krankenversicherung kann von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse anerkannt werden.

Wichtig ist, dass die Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Studienaufenthaltes gültig ist: für das Wintersemester vom 01.10. bis 31.03., für das Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. und für das gesamte akademische Jahr vom 01.10. bis 30.09. Ohne korrekte Datierung erkennen die Krankenkassen die Versicherung nicht an und eine Immatrikulation kann nicht erfolgen.

Studierende aus anderen Ländern

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer keine private Krankenversicherung aus Deutschland oder dem Heimatland hat und unter 30 Jahre alt ist, muss eine gesetzliche studentische Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie kostet etwa € 120,- pro Monat.

In einigen wenigen Fällen ist der Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. In diesem Fall wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Deutschland empfohlen.

Private Krankenversicherung

Wer eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringt oder eine deutsche private Krankenversicherung hat, muss diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und um eine Befreiung von den gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bitten.

Im Krankheitsfall gelten die Bestimmungen des Krankenversicherungsvertrages aus dem Heimatland bzw. die der privaten Krankenversicherung.

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht widerrufen werden.