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Wohnmöglichkeiten

Der einfachste Weg ist es, sich direkt auf dem privaten Wohnungsmarkt um ein Zimmer oder eine Wohnung zu bemühen. Viele Berliner Studierende leben in Wohngemeinschaften (WG), und es gibt ein relativ großes Angebot an Zimmern. Diese Angebote lassen sich in Wohnungsbörsen im Internet finden, in verschiedenen Stadtmagazinen oder an den Schwarzen Brettern überall in der Universität. Es ist ratsam, sich rechtzeitig um eine Unterkunft in Berlin zu kümmern, da es nicht immer einfach ist, auf dem freien Wohnungsmarkt günstige Unterkünfte zu finden.

Berlin ist eine große Stadt, und je nach Wohnort sind Fahrzeiten von 30 bis 60 Minuten zwischen Wohnung und Universität völlig normal.

Die Miete

Die Monatsmieten auf dem Wohnungsmarkt liegen derzeitig bei ca. 350 Euro aufwärts. Zimmer in Wohngemeinschaften können günstiger sein. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird in der Regel eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten verlangt. Manchmal werden auch Provisionen oder Abstandszahlungen für Möbel gefordert. Demnach empfiehlt es sich, genügend Bargeld mitzubringen. Die Kaution wird bei Beendigung des Mietvertrags zurück gezahlt, vorausgesetzt in der Wohnung wurde nichts beschädigt.

Kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit

Wer bei der Ankunft in Berlin noch kein Zimmer oder keine Wohnung hat, kann für die ersten Tage eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit in einem Jugendgästehaus, einer Jugendherberge oder einem Backpacker-Hostel finden.

Anmeldung beim Bürgeramt

Innerhalb von 10 Tagen nach Bezug einer Wohnung in Berlin muss eine Anmeldung beim Bürgeramt erfolgen. Die Anmeldebestätigung wird benötigt z. B. für die Eröffnung eines Bankkontos.

Die Berliner Bürgerämter sind den einzelnen Bezirken zugeordnet.

Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:

  • der Antrag zur Anmeldung vom Bürgeramt. Der Antrag muss ausgefüllt und von der Wohnheimverwaltung oder dem Wohnungsvermieter unterschrieben werden.
  • der Pass oder der Personalausweis

Studierende aus EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beantragen beim Bürgeramt gleichzeitig ihre Freizügigkeitsbescheinigung.