Drei Schritte zur erfolgreichen Anrechnung von Kompetenzen
So informieren Sie sich
Schauen Sie auf den Webseiten der FU Berlin nach: Welche Informationen zum Thema Anrechnungen gibt es auf den Webseiten Ihres Fachbereichs, auf der zentralen ABV-Webseite und auf den ABV-Webseiten der zentralen Kompetenzbereiche?
Lesen Sie die Beschreibungen der ABV-Module in der zentralen bzw. Ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung aufmerksam durch! Vergleichen Sie Inhalte und Qualifikationsziele der ABV-Module mit den Kompetenzen, die Sie z. B. durch Aus-, Fort- und Weiterbildungen und/oder Berufstätigkeit erworben haben.
Stellen Sie sich die Frage: Über welche Kompetenzen und Kenntnisse verfügen Sie, die in den ABV-Modulen vermittelt werden? Liegen dafür aussagekräftige Belege vor?
Lassen Sie beraten! Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab Fragen zur Antragstellung zu stellen. Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpersonen (z. B. zentrales ABV Büro, ABV-Beauftragte an Ihrem Fachbereich, Verantwortliche der Kompetenzbereiche der ABV).
So stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung
Bevor Sie einen Antrag auf Anrechnung stellen, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise.
- Für die ABV-Kompetenzbereiche Forschungsorientierung, Kommunikative Kompetenzen, Medienpraxis, Nachhaltige Entwicklung, Organisation und Management sowie Gender & Diversity:
Anträge für die Anrechnung auf Module der o. g. Kompetenzbereiche, reichen Sie im ABV-Büro ein. Verwenden Sie bitte das Formular zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen in den zentralen ABV-Kompetenzbereichen (PDF), und vergessen Sie nicht, die Anlage zum Anrechnungsformular (PDF) auszufüllen und mitzuschicken! - Für den ABV-Kompetenzbereich Fremdsprachen:
Für Anrechnungen außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Kompetenzen im ABV-Bereich Fremdsprachen gelten spezifische Voraussetzungen. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Studien- und Prüfungskoordination im Sprachenzentrum. Keine Anrechungsmöglichkeit gibt es in der Regel in folgenden Fällen:
- Fremdsprachenunterricht im Rahmen der Schulausbildung
- VHS-Kurse, falls keine Hochschule als Kooperationspartner beteiligt
- Erworbene Fremdsprachenkenntnisse, die Zugangsvoraussetzungen für Studium darstellen
- Erstsprachen
- Englischkurse unter Niveau B2 GER (da unsere ABV-Englischmodule erst ab B2 ansetzen)
- Für den ABV-Kompetenzbereich Informations- und Medienkompetenz:
Wenn Sie einen Antrag für die Anrechnung auf Module in diesem Bereich stellen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kompetenzbereich Informations- und Medienkompetenz. - Für den ABV-Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen:
Wenn Sie die Anrechnung von Leistungen auf Module der fachspezifischen ABV beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro und/oder an die ABV-Beauftragten Ihres Studiengangs. Welche fachspezifischen ABV-Module es in Ihrem Studiengang gibt, erfahren Sie über Ihre Fachstudienordnung bzw. Ihre fachspezifische ABV-Studienordnung. - Für das ABV-Praktikumsmodul:
Informationen zu Anerkennungen / Anrechnungen im Rahmen des ABV-Praktikumsmoduls finden Sie auf der Webseite des Career Service zum ABV-Praktikum sowie auf den Webseiten Ihres Fachbereichs bzw. Studiengangs.
So wird entschieden
Eine Anrechnung ist dann möglich, wenn die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass zwischen den an anderer Stelle erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen und den in den ABV-Modulen vermittelten Kenntnissen und Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt auf Grundlage der Modulbeschreibungen in der ABV-Studien- und Prüfungsordnung, d. h. über einen ein Abgleich mit den dort genannten Inhalten und Qualifikationszielen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung wird von den jeweils modulverantwortlichen Kompetenzbereichen vorgenommen. Das Prüfergebnis wird Ihnen und dem zuständigen Prüfungsausschuss in Form einer Empfehlung mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss trifft dann auf Grundlage der Empfehlung die endgültige Entscheidung über Anrechnung oder Nicht-Anrechnung. Im Falle eines positiven Bescheids wird die Anrechnung vom Prüfungsbüro in Campus Management eingetragen.