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Mehrfachimmatrikulierte

Möglichkeit 1: Hauptimmatrikuliert an anderer Hochschule in Berlin oder Brandenburg

Zur Rückmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum nächsten Semester ist bis 31.03. bzw. 30.09. jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.

Beispiel Musterimmatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:

Humboldt-UniversitätTechnische UniversitätUniversität der Künste


Möglichkeit 2: Hauptimmatrikuliert an der Freien Universität Berlin 

Wenn Sie an der Freien Universität Berlin hauptimmatrikuliert und an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg ein Modulangebot bzw. einen Kooperationsstudiengang studieren, ist innerhalb der Rückmeldefrist eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung der anderen Hochschule des laufenden Semesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Self-Service der Studierendenverwaltung hochzuladen.

Beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Rückmeldefristen, da bei Fristversäumnis eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € anfällt. Bei Überweisung der Säumnisgebühr geben Sie bitte die Matrikelnummer der Freien Universität Berlin an. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.

Beispiel Musterimmatrikulationsbescheinigungen finden Sie hier:

Humboldt-Universität, Technische UniversitätUniversität der Künste