Springe direkt zu Inhalt

Nebenhörende

Was ist eine Nebenhörerschaft?

Nebenhörerschaft bedeutet, dass Sie an einer anderen Hochschule zum Studium eingeschrieben sind und an der Freien Universität Berlin ein Semester lang einzelne Lehrveranstaltungen oder ein Modul besuchen können. Die Nebenhörerschaft ist im §18 der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin vom 11.04.2017 geregelt. Die Anzahl der zu besuchenden Lehrveranstaltungen ist für die Nebenhörerschaft auf max. 6 SWS oder 1 Modul je Semester begrenzt.

Nebenhörende sind nicht Mitglieder/Studierende der Freien Universität Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können kein Visum für Studierende beantragen. Um Zugang zu den studienrelevanten IT-Systemen wie z.B. Campus Management und Blackboard zu erhalten und Nachweise über die Nebenhörerschaft zu erhalten, ist eine Registrierung als Nebenhörer*in unbedingt erforderlich.

Die Registrierung der Nebenhörerschaft und der Erwerb von Leistungsnachweisen kann nur mit Zustimmung der Lehrkraft oder des/der Modulverantwortlichen sowie der Genehmigung durch das zuständige Studien- bzw. Prüfungsbüro erfolgen. Über eine mögliche Anerkennung der entsprechenden Leistungspunkte erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Stammhochschule.

Frist

Bitte beantragen Sie die Nebenhörerschaft ab Vorlesungsbeginn bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. (Früher eingereichte Anträge werden erst ab Vorlesungsbeginn bearbeitet.)

Beantragung der Nebenhörerschaft

Bitte beachten Sie, dass es an der Freien Universität Berlin feste Abläufe für die Beantragung der Nebenhörerschaft gibt. Bitte wählen Sie den für Sie zutreffenden Ablauf aus:

Der Antrag auf Nebenhörerschaft wird erst durch die Unterschriften aller unten angegeben Bereiche gültig.

Schicken Sie uns den vollständigen Antrag auf Nebenhörerschaft ausschließlich im PDF-Format (nicht JPG).

Für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen werden Studierende der Freien Universität Berlin bevorzugt. Demnach steht erst nach dem Zuteilungslauf (letzter Werktag vor Vorlesungsbeginn) fest, ob Ihnen die gewünschte Lehrveranstaltung von den Studien- und Prüfungsbüros genehmigt werden kann.

Ablauf der Beantragung

  1. Antragsformular für Nebenhörende herunterladen (im Browser funktionieren die Felder für digitale Unterschriften oftmals nicht) und die Angaben zur Person und zur aktuellen Haupthochschule ausfüllen.
  2. Gewünschtes Semester und Lehrveranstaltung bzw, Modul auf dem Antrag eintragen. Die Unterschrift von der Lehrkraft einholen (digitale Unterschriften sind möglich und gewünscht). Die einzutragenden Daten für die Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
    Die Kontaktdaten der Lehrenden finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche/Institute.
  3. Nachdem Sie die Unterschrift eingeholt haben, ist der Antrag im Anschluss zur Genehmigung an das zuständige Studien- und Prüfungsbüro zu schicken. Im Vorlesungsverzeichnis ist ersichtlich, zu welchem Fachbereich die jeweilige Veranstaltung gehört.
  4. Sie erhalten den Antrag auf Nebenhörerschaft vom Studien-/Prüfungsbüro zurück.
  5. Sie senden den vollständigen Antrag, inkl. Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der Haupthochschule, an die E-Mailanschrift der Studierendenverwaltung für Nebenhörende.
  6. Die Studierendenverwaltung nimmt die Registrierung vor und Sie bekommen den von der Studierendenverwaltung unterschriebenen Antrag per E-Mail zurück. Gleichzeitig wird der Antrag durch die Studierendenverwaltung an das zuständige Studien-/Prüfungsbüro weitergeleitet. Dieses nimmt die Buchung der Lehrveranstaltung(en) / des Moduls im Campus Management für Sie vor. Bitte beachten Sie, dass dies ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
  7. Sie erhalten eine E-Mail zur Aktivierung Ihres FU-Accounts. Die Aktivierung dieses Accounts ist für Sie zwingend erforderlich.
  8. Nach Freischaltung des FU-Accounts erhalten Sie Zugang zum Self-Service. Im Self-Service erhalten Sie Ihre Registrierungsbescheinigung und können diese herunterladen.
  9. Durch die Buchung der Lehrveranstaltung(en)/des Moduls werden Ihnen die gebuchten Veranstaltungen im Blackboard angezeigt (sofern die Lehrkraft Blackboard nutzt).
  10. Leistungsnachweise werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung im Campus Management zum Download zur Verfügung gestellt.

Schicken Sie uns den vollständigen Antrag auf Nebenhörerschaft ausschließlich im PDF-Format (nicht JPG).

Lehrveranstaltungen am Sprachenzentrum werden nach Prioritäten vergeben. Studierende anderer Hochschulen haben die niedrigste Priorität. Die Platzzuweisung erfolgt durch das Sprachenzentrum und nicht durch Campus Management.

Die Voraussetzung für einen Antrag auf Nebenhörerschaft am Sprachenzentrum ist, dass Sie sich über das Online-Formular für einen Kurs angemeldet und bereits einen Platz erhalten haben. Die Kurslisten werden am Freitag vor Vorlesungsbeginn online veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.

Wenn Sie keinen Kursplatz erhalten haben, können Sie nicht am Kurs teilnehmen und auch keinen Antrag auf Nebenhörerschaft am Sprachenzentrum stellen.
 

Ablauf der Beantragung

1.    Antragsformular für Nebenhörende herunterladen (im Browser funktionieren die Felder für digitale Unterschriften oftmals nicht) und die Angaben zur Person und zur aktuellen Haupthochschule ausfüllen.
2.    Gewünschtes Semester und Angaben zur Lehrveranstaltung, für die Sie einen Platz erhalten haben, auf dem Antrag eintragen. Die einzutragenden Daten für die Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
3.    Den Antrag per E-Mail der Lehrkraft senden und die digitale Unterschrift  der Lehrkraft einholen.
4.    Sie erhalten den Antrag auf Nebenhörerschaft von der Lehrkraft zurück.
5.    Sie senden den vollständigen Antrag, inkl. Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der Haupthochschule, an die E-Mailanschrift der Studierendenverwaltung für Nebenhörende.
6.    Die Studierendenverwaltung nimmt die Registrierung vor und Sie bekommen den von der Studierendenverwaltung unterschriebenen Antrag per E-Mail zurück. Gleichzeitig erfolgt die Weiterleitung des Antrages an die Koordination des Sprachenzentrums. Diese nimmt die Buchung der Lehrveranstaltung(en) / des Moduls im Campus Management für Sie vor. Bitte beachten Sie, dass dies ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
7.    Sie erhalten eine E-Mail zur Aktivierung Ihres FU-Accounts. Die Aktivierung dieses Accounts ist für Sie zwingend erforderlich.
8.    Nach Freischaltung des FU-Accounts erhalten Sie Zugang zum Self-Service. Im Self-Service erhalten Sie Ihre Registrierungsbescheinigung und können diese herunterladen.
9.    Durch die Buchung der Lehrveranstaltung(en)/des Moduls werden Ihnen die gebuchten Veranstaltungen im Blackboard angezeigt (sofern die Lehrkraft Blackboard nutzt).
10.    Leistungsnachweise werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung im Campus Management zum Download zur Verfügung gestellt.

Der Antrag auf Nebenhörerschaft wird erst durch die Unterschriften aller unten angegeben Bereiche gültig.

Schicken Sie uns den vollständigen Antrag auf Nebenhörerschaft ausschließlich im PDF-Format (nicht JPG).

Für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen werden Studierende der Freien Universität Berlin bevorzugt. Demnach steht erst nach dem Zuteilungslauf fest, ob Ihnen die gewünschte Lehrveranstaltung von den Studien- und Prüfungsbüros genehmigt werden kann.

Bitte beachten Sie: Es gibt unterschiedliche Abläufe je nach Zeitpunkt des Semesters (vor bzw. nach Vorlesungsbeginn).

Ablauf der Beantragung

  1. Antragsformular für Nebenhörende herunterladen (im Browser funktionieren die Felder für digitale Unterschriften oftmals nicht) und die Angaben zur Person und zur aktuellen Haupthochschule ausfüllen.
  2. Gewünschtes Semester und Lehrveranstaltung auf dem Antrag eintragen. Die Unterschrift von der Lehrkraft einholen (digitale Unterschriften sind möglich und gewünscht). Die einzutragenden Daten für die Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis.
    Die Kontaktdaten der Lehrenden finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche/Institute. ACHTUNG: Die Einholung der Unterschrift von der Lehrkraft ist nur notwendig nach Beginn der Vorlesungszeit! Vor Vorlesungsbeginn fahren Sie direkt mit Punkt 3 fort.
  3. Schicken Sie den Antrag zur Genehmigung an das zuständige Studien- und Prüfungsbüro. Im Vorlesungsverzeichnis ist ersichtlich zu welchem Fachbereich die jeweilige Veranstaltung gehört.
  4. Sie erhalten den Antrag auf Nebenhörerschaft vom Studienbüro zurück.
  5. Sie senden den vollständigen Antrag, inkl. Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der Haupthochschule, an die E-Mailanschrift der Studierendenverwaltung für Nebenhörende.
  6. Die Studierendenverwaltung nimmt die Registrierung vor und Sie bekommen den von der Studierendenverwaltung unterschriebenen Antrag per E-Mail zurück.
    Gleichzeitig erfolgt die Weiterleitung des Antrages an das Studienbüro. Dieses nimmt die Buchung der Lehrveranstaltung(en) / des Moduls im Campus Management für Sie vor. Bitte beachten Sie, dass dies ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
  7. Sie erhalten eine E-Mail zur Aktivierung Ihres FU-Accounts. Die Aktivierung dieses Accounts ist für Sie zwingend erforderlich.
  8. Nach Freischaltung des FU-Accounts erhalten Sie Zugang zum Self-Service. Im Self-Service erhalten Sie Ihre Registrierungsbescheinigung und können diese herunterladen.
  9. Durch die Buchung der Lehrveranstaltung(en)/des Moduls werden Ihnen die gebuchten Veranstaltungen im Blackboard angezeigt (sofern die Lehrkraft Blackboard nutzt).
  10. Leistungsnachweise werden Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung im Campus Management zum Download zur Verfügung gestellt.

FAQ Nebenhörerschaft

Studien- und Prüfungsleistungen, mit Ausnahme der Abschlussarbeit, können erbracht werden. Ein Prüfungsanspruch besteht, wenn Sie zu einem vollständigen Modul zugelassen wurden. Über eine mögliche Anerkennung der entsprechenden Leistungspunkte erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Stammhochschule.

Für die Nebenhörerschaft fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Ausnahme: Bei bestimmten Weiterbildenden Studiengängen können Gebühren anfallen. Bitte erkundigen Sie sich beim Studiengangsverantwortlichen.

Bitte schauen Sie im Vorlesungsverzeichnis der Freien Universität Berlin nach. Hier ist für jede Veranstaltung festgehalten, ob diese platzbeschränkt ist.

Blackboard ist eine Online-Lernplattform. Die Dozent/-innen laden hier Material für die Seminare hoch, wie z.B. Semesterpläne, Texte oder Hausaufgaben. Die Studierenden melden sich mit ihrem Zedat-Benutzernamen und Passwort an und können dann auf das Material zugreifen. Normalerweise sind Studierende auch im Blackboard für einen Kurs angemeldet, wenn sie im Campus Management für den Kurs eingeschrieben sind. Hier gelangen Sie zu Blackboard.


Informationen zu Campus Management finden Sie hier.

Für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen (das sind solche, in denen eine maximale Teilnehmer*innenzahl festgelegt ist) findet im Campus Management ein Zuteilungslauf statt. In diesem Zuteilungslauf werden die Anmeldungen der FU-Studierenden zu diesen Lehrveranstaltungen verarbeitet. Den Zeitpunkt entnehmen Sie bitte der Webseite zum Campus Management.

Wenn Sie ein vollständiges Modul in einem Fachbereich besuchen möchten, können Sie darüber hinaus keine weiteren Lehrveranstaltungen als Nebenhörende*r belegen. Ansonsten ist der Besuch von Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Fachbereichen zulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie dann zwei Formulare ausfüllen müssen. Außerdem verlängert sich u.U. die Bearbeitungszeit!