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Bescheinigungen und Beglaubigungen

Die Studienzeitbescheinigung dient zum Nachweis Ihrer für die gesetzliche Rente anrechenbaren Studienzeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt.

Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen (z.B. zur Klärung Ihres Rentenkontos) können Sie diese bei der Studierendenverwaltung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.

Teilen Sie uns hierfür bitte folgende Daten mit:

  • Name, ggf. Geburtsname, Vorname
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Anschrift
  • Matrikelnummer, wenn vorhanden
  • Zeiten der Immatrikulation (es genügt notfalls auch der ungefähre Zeitraum)

 Die Bescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen (Apostille von Den Haag) werden immer von dem ausstellenden Bereich der FU Berlin vorgenommen.

D.h. in den Prüfungsbüros werden Abschlusszeugnisse, sowie Dokumente der Prüfungsverwaltung beglaubigt. Außerdem werden dort Vorbeglaubigungen von Originalzeugnissen der Freien Universität Berlin für die Apostille von Den Haag  vorgenommen.

Die Studierendenverwaltung nimmt Vorbeglaubigungen von Immatrikulationsbescheinigungen vor, sofern sie im Ausland benötigt werden. Die Beantragung kann formlos per E-Mail erfolgen. 

Wie Sie eine Ersatzausstellung oder Zweitschrift erhalten, richtet sich nach Ihrem Studierendenstatus. 

1. Ich bin an der Freien Universität Berlin im aktuellen Semester immatrikuliert

Wichtiger Hinweis:

Alle aktuellen Bescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, Gebührenbescheid, Datenkontrollblatt oder Studienverlaufsbescheinigung) stehen Ihnen über den Self-Service zum Download zur Verfügung.  Auch finden Sie dort Ihre Informationen zur Rückmeldung. Immatrikulationsbescheinigungen stehen ab dem Sommersemester 2020 im Self-Service für die Dauer Ihrer Immatrikulation bereit. Bitte drucken Sie sich diese zeitnah für Ihre Unterlagen aus bzw. speichern sich diese digital ab, da Zweitschriften nach erfolgter Exmatrikulation kostenpflichtig sind.

Immatrikulationsbescheinigungen für jeweils kommende Semester finden Sie unter der jeweiligen Rückmeldung, sobald Sie rückgemeldet sind.

Gebührenbescheide vergangener Semester, die Ihnen nicht im Self-Service zur Verfügung stehen (vor dem Sommersemester 2021), fordern Sie bitte per E-Mail in der Studierendenverwaltung an. Diese werden Ihnen kostenfrei ausgestellt.

Gebührenpflichtige Ersatzausstellungen / Zweitschriften können Sie im Self-Service der Studierendenverwaltung beantragen. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Antragsstellung, Bankverbindung und Ihrem individuellen Verwendungszweck für die Überweisung. 

Berücksichtigen Sie bitte, dass sich individuelle Bescheinigungen von der Studierendenverwaltung nur auf Studienzeiten beziehen. Bescheinigungen inhaltlicher Art, wie zu Studienleistungen, können nur vom Fachbereich/Prüfungsbüro ausgestellt werden. 

Bescheinigungen bzw. Bestätigungen auf Formularen (z.B. BaföG, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzamt, Kindergeld, Halbwaisenrente etc.) werden nicht ausgestellt bzw. erteilt, da die Ihnen online zur Verfügung gestellten Immatrikulationsbescheinigungen für alle Einrichtungen verwendet werden können.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Anfertigung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studierendenverwaltung

2. Ich studiere nicht mehr an der Freien Universität Berlin (exmatrikuliert)

Wenn Sie keinen Zugang mehr zum Self-Service der Studierendenverwaltung haben, wenden Sie sich bitte für die Beantragung der Ersatzausstellung / Zweitschrift an die Studierendenverwaltung. Bitte geben Sie in dem formlosen Schreiben an, um welche Art der Ersatzausstellung / Zweitschrift es sich handelt und für welchen Zweck Sie diese benötigen. Sie erhalten dann weitere Informationen zu den Gebühren und Ihrem individuellen Verwendungszweck, sowie zur Dauer der Ausstellung. I.d.R. erfolgt die Zusendung der Ersatzausstellung / Zweitschrift nach Zahlungseingang auf dem Konto der Freien Universität und kann ca. 10 Tage dauern.

Berücksichtigen Sie bitte, dass sich individuelle Bescheinigungen von der Studierendenverwaltung nur auf Studienzeiten beziehen, Bescheinigungen inhaltlicher Art, wie zu Studienleistungen oder Zweitschriften von Abschlusszeugnissen, können nur vom Fachbereich/Prüfungsbüro ausgestellt werden.


3. Informationen zu den zu entrichtenden Gebühren für Ersatzausstellungen / Zweitschriften

Für Ersatzausstellungen / Zweitschriften ist folgende Gebühr (entsprechend der Gebührenordnung des Landes Berlin) zu entrichten:

  • Campuscard: z.Zt. 10,23 €
  • Immatrikulationsbescheinigungen: je Semester z.Zt. 6,14 €
  • Exmatrikulationsbescheid/Exmatrikulationsbescheinigung: z.Zt. 6,14 €
  • sonstige individuelle von der Studierendenverwaltung gewünschte Studienbescheinigung: z.Zt. 6,14 €
  • Gebührenbescheid: z.Zt. kostenfrei
  • Studienverlaufsbescheinigung / Studienzeitbescheinigung: z.Zt. kostenfrei

Nutzung des Self-Service-Portals

Dokumente und Bescheinigungen

Auf der linken Seite des Self-Services finden Sie Ihren Antrag auf Rückmeldung. Dort finden Sie für das jeweilige Semester Ihre Bescheinigungen.

Sobald Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben (und ggfs. weitere Rückmeldevoraussetzungen erfüllt haben), wechselt der Status Ihrer Rückmeldung auf "freigegeben". Sie finden dann im Reiter „Dokumente“ Ihre Bescheinigungen zum Download.

Die Bescheinigungen werden hier für Sie gespeichert und sind jederzeit abrufbar.

Sollten Sie in Ihrem ersten Semester an der Freien Universität Berlin studieren, finden Sie die o.g. Bescheinigungen unter Ihrem Antrag auf Immatrikulation. Ab dem 2. Semester jeweils dann unter dem Antrag auf Rückmeldung.

Im Self-Service können Immatrikulationsbescheinigungen ab dem Sommersemester 2020 können kostenfrei generiert werden. 

Sollten Sie die Bescheinigungen vergangener Semester nicht abgespeichert haben, können Sie über den Antrag "Verg. Immatrikulationsbescheinigungen" die Bescheinigungen des Sommersemesters 2020 oder Wintersemester 2020-2021 abrufen. Für Bescheinigunen früherer Semester können Sie gerne einen Antrag auf individuelle Bescheinigungen (gebührenpflichtig) stellen. Für Studienverlaufsbescheinigungen und Beitragsquittungen vergangener Semester kontaktieren Sie bitte die Studierendenverwaltung per E-Mail.

Ja, wir stellen Ihnen gerne individuelle Bescheinigungen aus, diese sind kostenpflichtig. Für die Erstellung einer solchen Bescheinigung klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im sich öffnenden Dropdown „Campuscard/Bescheinigungen“ aus. Im nächsten Dropdown wählen sie dann „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ aus. Bitte geben Sie unbedingt im Freitextfeld möglichst genau an, um was für eine Bescheinigung es sich handeln soll. Danach können Sie den Antrag absenden.

Bitte stellen Sie im Self-Service keine Anträge für individuelle Leistungsnachweise. Die Studierendenverwaltung kann keine Bescheinigungen über Leistungsnachweise ausstellen. Hierzu sind nur die zuständigen Prüfungsbüros befugt! 

Nach dem Absenden wird Ihnen auf der linken Seite des Self-Services der Antrag „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ angezeigt. Öffnen Sie diesen und schauen Sie unbedingt in den Reiter Gebühren. Dort finden Sie dann die entsprechenden Gebühren, Bankverbindung und Ihren individuellen Verwendungszweck.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen bzw. Bestätigungen auf Formularen (z.B. BaföG, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzamt, Kindergeld, Halbwaisenrente etc.) nicht ausgestellt bzw. erteilt werden, da die Ihnen online zur Verfügung stehenden Immatrikulationsbescheinigungen für alle Einrichtungen verwendet werden können.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Anfertigung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studierendenverwaltung.

Im Reiter "Anlagen" können Sie relevante Dokumente für Ihre Anträge hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument virenfrei ist und eine Größe von 2MB nicht übersteigt. Ggfs. können Sie das Dokument zuvor komprimieren.

Es können nur die folgenden Formate verwendet werden: pdf, jpeg, png, bmp.

Sollte das Dokument nicht hochgeladen werden können, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Dokument erneut.

Sollte der Upload aus technischen Gründen dennoch nicht möglich sein, reichen Sie das Dokument bitte postalisch bei der Studierendenverwaltung ein oder senden Sie eine E-Mail an info-service@fu-berlin.de.

Hinweis:

Das Format HEIC wird nicht unterstützt! Bitte ändern Sie das Format, wenn Sie Bilder von einem ios-Gerät hochladen möchten.

Trans*, inter* und nichtbinäre Studierende können selbstbestimmt festlegen, welcher Name auf den Dokumenten, die die FU ausstellt, erscheint. Dafür gibt es ein einfaches Antragsverfahren, s. Namensänderung.

Button "Erneut Einreichen"

Button "Erneut Einreichen"

Dokument erneut hochladen

Dokument erneut hochladen

Wenn ein von Ihnen hochgeladenes Dokument durch die Studierendenverwaltung als "nicht korrekt" gekennzeichnet wurde, können Sie ein neues Dokument hochladen.

Dazu klicken Sie einfach erneut auf den Button "Dokument hochladen" und wählen anschließend das korrekte Dokument aus. Vergessen Sie nicht abschließend auf "Erneut Einreichen" zu klicken.

Die Studierendenverwaltung erhält nun Ihr neues Dokument und kann dieses prüfen.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Aufbringung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an info-service@fu-berlin.de.

 

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

Screenshot Self-Service: Download Dokument

Screenshot Self-Service: Download Dokument

Wenn Sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, dann können Sie sich im Self-Service ab sofort kostenlos eine Bescheinigung zur individuellen Regelstudienzeit ausdrucken!

Rufen Sie den Self-Service auf und klicken Sie auf "Antrag anlegen" am unteren Bildschirmrand.

Im nachfolgenden Dropdown-Menü wählen Sie den Antrag "Bescheinigung individuelle Regelstudienzeit" aus. Anschließend können Sie das entsprechende Semester auswählen. Senden Sie den Antrag ab.

Der Antrag erscheint nachfolgend im linken Sidepanel. Im Reiter Dokumente können Sie Ihr generiertes Dokument nun abrufen und ausdrucken.

Gemäß § 126a Abs. 3 BerlHG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. 2021 S. 2) gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Studienzeit. Davon ausgenommen sind die folgenden Studiengänge/Abschlussziele:

  • Promotion
  • Studienkolleg
  • Vorbereitung Studienkolleg
  • Vorbereitungskurs Welcome Progam
  • Austauschstudium

Sollten Sie sich im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 in einem Urlaubssemester befunden haben, dann können Sie sich eine solche Bescheinigung ebenfalls nicht erstellen.

Weitere Infos zur verlängerten Regelstudienzeit finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1031735.php