Amtliche Änderung eines Namens oder Korrektur
Wenn Sie Ihren Vor- und/oder Nachnamen amtlich geändert haben, zum Beispiel aufgrund von Heirat, Adoption, Scheidung, nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) oder nach gerichtlicher Änderung, können Sie im Self-Service einen Antrag auf Namensänderung stellen.
Bitte fügen Sie den Scan eines entsprechenden Nachweises (z.B. Heiratsurkunde, Personalausweis, Gerichtsbeschluss etc.) bei.
Ab Datum der Freigabe der Änderung wird der neue Name auf allen hochschulinternen Bescheinigungen einschließlich der Campuscard und Abschlussdokumenten sowie in allen elektronischen Systemen und der hochschulinternen Kommunikation aufgeführt. Nach erfolgter Änderung wird Ihnen automatisch im Zedat-Portal ein neuer QR-Code für die Campuscard zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihre alte Campuscard an Gültigkeit verliert.
Sie können anschließend im Zedat-Portal ebenfalls Ihre E-Mailadresse anpassen oder eine zusätzliche einrichten. Weitere Informationen zu den E-Mail-Adressen. In begründeten Einzelfällen ist es auch möglich, einen neuen FU-Account mit einem anderen Usernamen zu erhalten. Bitte wenden Sie sich hierzu an den IT-Support.
Das gleiche Verfahren gilt, wenn Sie feststellen, dass der an der Freien Universität Berlin eingetragene Name nicht mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmt, zum Beispiel einen Rechtschreibfehler enthält.
TIN*-Studierende können bei amtlichen Namensänderungen (nach Personenstandsrecht) ihre Zeugnisse beim Prüfungsbüro mit dem neuen Namen neuausstellen lassen (ohne den Vermerk „Zweitschrift“). Bei einer Namensänderung aus anderen Gründen, z.B. Eheschließung, können Zeugnisse grundsätzlich nicht nachträglich mit dem geänderten Namen ausgestellt werden. (Siehe Berliner Hochschulgesetz § 34 Abs. 9).
Weitere Informationen für TIN*-Studierende und über geschlechtliche Identität finden Sie auf dem Webportal Diversity.