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Exmatrikulation

Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen oder Sie möchten Ihr Studium nicht fortsetzen und Ihre Mitgliedschaft an der Freien Universität beenden.

Die Exmatrikulation kann eigenständig im Self-Service oder von Amts wegen (also seitens der Studierendenverwaltung) erfolgen (s. dazu auch §17 Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin).

Hinweis: Eine Woche nach Wirksamwerden der Exmatrikulation (beantragter Tag des Endes des Studiums) erlischt Ihr FU-Studierenden-Account (ZEDAT-Account). Bitte laden Sie sich umgehend alle Bescheinigungen aus dem Self-Service herunter, inkl. der im Reiter Dokumente bereitgestellten Exmatrikulationsbescheinigung bzw. des Exmatrikulationsbescheids. Ersatzausstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass danach auch kein Zugriff mehr auf Campusmanagement, Blackboard und die Studierenden-E-Mail-Adresse besteht.

Der Antrag auf Exmatrikulation kann im Self-Service der Studierendenverwaltung in folgenden Fällen gestellt werden:

  • Fortsetzung an anderer Hochschule
  • Abschluss des Studiums
  • Abbruch des Studiums
  • Freiwilligendienst
  • Sonstige Gründe

Bitte wählen Sie im Self-Service den entsprechenden Grund für Ihre Exmatrikulation aus.

Der Antrag auf Exmatrikulation kann eigenständig im Self-Service der Studierendenverwaltung zum Ende des Semesters oder zum Tagesdatum (vor Semesterende) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben. 

Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie direkt nach Genehmigung Ihres Antrages im Self-Service (auch bei der Exmatrikulation zum Semesterende). Sie werden darüber per E-Mail informiert.

Eine Exmatrikulation ist möglich:

  • zum Semesterende
  • zum Wunschdatum

Bitte beachten Sie, dass die Campuscard zum Exmatrikulationsdatum ihre Gültigkeit verliert. Sie müssen Ihre Campuscard zu diesem Zeitpunkt vernichten (bspw. heute oder zu dem gewünschten Datum in der Zukunft).

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben.

In beiden Fällen erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sofort nach Bearbeitung des Antrags im Self-Service-Portal. Sie werden darüber per E-Mail informiert.

Wenn Sie bereits an der FU in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und sich für ein Masterstudium an der FU beworben haben, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren. Sie können sich nach Ihrer Zulassung zum Masterstudium direkt in Ihren neuen Studiengang einschreiben und dafür einen Antrag auf Fach-/Abschlusszielwechsel stellen.

Wenn das Semester an der neuen Hochschule zum 01.10. bzw. 01.04. beginnt, reicht eine Exmatrikulation zum Semesterende (30.09. bzw. 31.03.) aus, damit Ihr Studierendenstatus durchgängig bestehen bleibt. Die Bescheinigung erhalten Sie bereits vorher (direkt nach der Genehmigung des Antrages).

Bitte beachten Sie, dass die Unterbrechung des Studierendenstatus bei Exmatrikulation zum Tagesdatum (vor Semesterende) Auswirkungen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben kann.

Die „Exmatrikulation von Amts wegen“ (seitens der Studierendenverwaltung), d.h. ohne eigenen Antrag erfolgt, wenn

  • die Voraussetzungen für eine weitere Rückmeldung nicht erfüllt wurden (z.B. Bachelor-Zeugnis fehlt, Gebühren nicht (vollständig) gezahlt, Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule fehlt etc.)
  • die Immatrikulation befristet war (z.B. Studienkolleg oder Vorstudiensprachkurs/Propädeutikum)
  • das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde und kein Antrag auf Fach- oder Abschlusszielwechsel gestellt wurde
  • eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden wurde
  • das Studium trotz schriftlicher Aufforderung nicht unverzüglich aufgenommen wurde

Rechtsgrundlage für die „Exmatrikulation von Amts wegen“: Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin

Der Prüfungsanspruch bleibt grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen (BerlHG). Prüfungsbestimmungen für die einzelnen Fächer sind der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Studien-/Prüfungsbüro.

Die Möglichkeit der Erstattung von gezahlten Semestergebühren und -beiträgen nach einer Exmatrikulation ist unterschiedlich geregelt:

Der Sozialbeitrag zum Studierendenwerk und der Beitrag für die Studierendenschaft wird bei einer Exmatrikulation bis zum Vorlesungsbeginn erstattet. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ erfolgt nicht. 

Der Beitrag zum Deutschlandsemesterticket wird über das Semesterticketbüro erstattet. Für die ggf. anteilige Erstattung ist es notwendig, den Antrag auf Exmatrikulation eine Woche vor Monatsende einzureichen, damit diese für den Folgemonat erfolgen kann.

Die dafür erforderlichen Daten werden durch die Studierendenverwaltung an das Semesterticketbüro weitergeleitet.

 

 

Die „Exmatrikulation von Amts wegen“ kann innerhalb eines Monats nach Ausstellung eigenständig im Self-Service zurückgenommen werden. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag auf „Rücknahme der Exmatrikulation“. Voraussetzung ist, dass alle Rückmeldebedingungen erfüllt sind.

Wenn Sie die Exmatrikulation selbstständig beantragt haben, wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an studierendenverwaltung@zuv.fu-berlin.de.

Grundsätzlich sind für die Exmatrikulation keine Nachweise erforderlich.

Ausnahmen:

Wenn Sie eine Zulassung für eine andere Hochschule erhalten haben, wählen Sie bitte den Grund „Fortsetzung an anderer Hochschule“ aus und laden unter "Anlagen" eine Kopie des Zulassungsbescheids hoch.

Exmatrikulation zum Tagesdatum (vor Semesterende): Bitte laden Sie ein Foto der zerschnittenen Campuscard (Vorder- und Rückseite) hoch.

Bevor Sie die Bestätigung Ihrer erfolgreichen Immatrikulation erhalten haben, können Sie die Immatrikulation jederzeit im Bewerberportal zurückziehen.

Wenn Sie bereits immatrikuliert sind und Ihr Studium an der Freien Universität Berlin doch nicht aufnehmen möchten, können Sie im Self-Service mit dem Antrag auf „Rückgabe des Studienplatzes“ Ihre Immatrikulation aufheben und den Studienplatz zurückgeben. Zugang zum Self-Service erhalten Sie mit Ihrem Studierendenaccount. Der Studierendenaccount muss von Ihnen ggf. einmalig aktiviert werden. Hierfür haben Sie Informationen per E-Mail erhalten.

Nach Semesterbeginn nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation im Self-Service. Dann zählt das begonnenen Semester allerdings als studiert und die Semesterbeiträge können nicht vollständig erstattet werden.

Schlagwörter

  • Exmatrikulation, Self Service, Studium beenden