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Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit

Informationen für Studierende

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studierende der Freien Universität Berlin. Dieses Gesetz soll gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind vermeiden, beispielsweise durch den Kontakt mit gefährlichen Stoffen, Krankheitserregern, Strahlung oder hohe körperliche Belastung.

Gesetzliche Grundlage: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

Meldung von Schwangerschaft und Stillzeit

Sollten Sie schwanger sein oder stillen, wird empfohlen, dies der Studierendenverwaltung mitzuteilen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen oder eine Beurlaubung aufgrund des Mutterschutzes in Anspruch nehmen möchten.

So melden Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit:

  • Loggen Sie sich im Self-Service der Studierendenverwaltung ein.
  • Klicken Sie auf „Antrag anlegen“ und wählen Sie den Antrag „Anzeige Schwangerschaft/Stillzeit“ aus.
  • Laden Sie einen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin hoch (z.B. einen Auszug aus dem Mutterpass oder die Geburtsurkunde).

Schutzfristen und Teilnahme an Lehrveranstaltungen

  • Schwangere dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Geburt und in den ersten acht Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen – es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Während der Schwangerschaft und ggf. in der Stillzeit ist eine Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt, es sei denn, eine schriftliche Einwilligung liegt vor. Auch diese kann widerrufen werden.
  • Zuständig für Fragen dazu sind die jeweiligen Ansprechpersonen in den Fachbereichen entsprechend des Hauptfaches.


Ablauf und Ansprechpersonen

  1. Meldung der Schwangerschaft oder Stillzeit über den Self-Service und Hochladen des Nachweises.
  2. Prüfung des Studienverlaufs durch die zuständige Ansprechperson für Mutterschutz im Fachbereich. Falls erforderlich, werden individuelle Maßnahmen zur Fortsetzung des Studiums festgelegt. Falls ein Nachteilsausgleich erforderlich ist, muss dieser rechtzeitig beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
  3. Ausfüllen des Formulars Individuelle Prüfung Mutterschutz und Einreichung beim Fachbereich. Eine Erinnerung dazu erhalten Sie per E-Mail nach der Meldung im Self-Service.
  4. Rückmeldung durch den Fachbereich an den Bereich Zentrale Services (VA) sowie an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).
  5. Mitteilung des tatsächlichen Entbindungstermins sowie ggf. eine erneute Meldung der Stillzeit an die zuständige Ansprechperson im Fachbereich oder die Studierendenverwaltung.
  6. Erneute Prüfung des Studienverlaufs, falls sich Schutz- oder Stillzeiten auf ein weiteres Semester erstrecken.


Weitere Informationen und Unterstützung

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Studierendenverwaltung und die Ansprechpersonen in Ihrem Fachbereich gerne zur Verfügung.