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Ernst Heinitz

Am 15.10.1961 trat der Rechtswissenschaftler Ernst Heinitz (geb. 1. Januar 1902 in Berlin; gest. 11. Mai 1998 in Berlin), sein Amt als Rektor der Freien Universität an.

Ernst Heinitz

Ernst Heinitz
Bildquelle: N.N. / Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin, Fotosammlung. Rechte bei Pressebild- und Klischeeagentur Kindermann & Co

 

Nach seiner Wiederwahl im Sommer 1962 amtierte Heinitz bis zum Sommersemester 1963.

Heinitz studierte von 1919 bis 1923 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin. Er promovierte 1926 in Hamburg. 1932 wurde er zum Vorsitzenden des Berliner Arbeitsgerichts ernannt und 1933 durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" des Richteramts enthoben. Er emigrierte 1933 nach Italien und arbeitete hier in einer Anwaltskanzlei sowie als Lehrbeauftragter an der Universität Florenz.

Heinitz kehrte 1948 nach Deutschland zurück und nahm einen Ruf an die Universität Erlangen an. Von 1952 bis 1970 war er Ordinarius für Strafrecht, Prozessrecht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. Außerdem war er seit 1953 in der Berliner Justiz tätig, zunächst als beisitzender Richter beim Landgericht, ab 1955 als Kammergerichtsrat und von 1959 bis 1967 als Senatspräsident beim Kammergericht.