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Ernst Eduard Hirsch

Der Rechtswissenschaftler Ernst Eduard Hirsch (geb. 20. Januar 1902 in Friedberg / Hessen, † 1985 in Königsfeld / Schwarzwald) wurde am 15. Juli 1953 zum Rektor gewählt.

Ernst Eduard Hirsch

Ernst Eduard Hirsch
Bildquelle: N.N. / Universitätsarchiv der Freien Universität, Fotosammlung

Hirsch studierte Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft an den Universitäten Frankfurt a. M. und München. Der Promotion 1924 folgte 1930 die Habilitation an der Universität Gießen. Im Januar 1931 wurde Hirsch zum Lands- und Amtsgerichtsrat und damit zum Richter auf Lebenszeit in Frankfurt ernannt.  Gleichzeitig wirkte er als Privatdozent.

Er wurde 1933 wegen seiner jüdischen Herkunft entlassen und folgte im selben Jahr einem Ruf der türkischen Regierung auf den Lehrstuhl für Handelsrecht an der Universität Istanbul. Von 1943 an lehrte er an der juristischen Fakultät der Universität Ankara. Er war beteiligt an der Abfassung des türkischen Handelsgesetzbuches und des türkischen Gesetzes zum Urheberrecht. Von 1952 lehrte er bis zu seiner Emeritierung 1967 an der Freien Universität.